Zu "Das Steeler Geisterhaus" und "Einfach abreißen"

Der Stadt Dornröschenschlaf zu unterstellen ist ungerecht, Herr Leweux!
Die zuständigen Dienststellen haben hier keine rechtliche Handhabe. Erst wenn
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, kann die Stadtverwaltung ersatzweise sichern oder im Notfall gar abreißen, denn erst dann handelt es sich um eine s. g. Schrottimmobilie. Und oft genug bleiben die Kosten letztendlich bei der Stadt und damit an uns allen hängen, weil beim Besitzer nichts zu holen ist.
Sollte der Verdacht stimmen, dass der Eigentümer des "Geisterhauses" selbst Politiker ist, dann weiß er vielleicht ganz genau, dass ihm niemand etwas anhaben kann.
Letztendlich und oft genug zum Leidwesen der Nachbarn ist hier die Gesetzgebung immer noch nicht streng genug.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Hein

Autor:

Helga Hein aus Essen-Steele

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