Reiterhof droht Räumung: Stadt verlangt Abriss nicht genehmigter Gebäude im Walpurgistal

Peter Adams (mit Damian) und Rabea Funke (3.v.r.) leben mit ihren Kindern - darunter v.l. Lena, Silas, Shari und Adriana - auf dem Reiterhof im Walpurgistal.
Im Hintergrund: Der etwa 65 Jahre alte Pferdestall
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  • Peter Adams (mit Damian) und Rabea Funke (3.v.r.) leben mit ihren Kindern - darunter v.l. Lena, Silas, Shari und Adriana - auf dem Reiterhof im Walpurgistal.
    Im Hintergrund: Der etwa 65 Jahre alte Pferdestall
  • hochgeladen von Sabine Pfeffer

Wenn man Peter Adams anruft, hört man Kindergeschrei im Hintergrund, und der Hufschmied ist gerade vor Ort. Letzteres aber könnte sich schnell ändern, denn der Reiterhof Adams im Walpurgistal ist in seiner Existenz bedroht. Die Stadt verlangt den Abriss von, wie sie betont, nicht genehmigten Gebäuden. Sie tut das nicht zum ersten Mal, setzt Fristen und droht, falls diese ungenutzt verstreichen, die Räumung

an.

Wer in die Historie blickt, findet die Ansiedlung eines Ponyhofes der Familie Adams mit Tieren schon in den 1970er Jahren in Altenessen-Süd. Nach dem Umzug nach Heisingen übernahm Peter Adams das Unternehmen, in dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene Reiten lernen können. Auch für Behinderte wird Unterricht geboten, ferner finden Ferienaktionen statt.
Damit ist Schluss, wenn die Stadt Essen ihre Forderung nach Abriss durchsetzt. Für die Betreiberfamilie würde es das berufliche Aus bedeuten. Peter Adams, seine Lebensgefährtin und ihre acht Kinder leben auf dem Hof im Grenzbereich von Bergerhausen, Stadtwald und Rellinghausen.
"Im Moment schwebt alles", beschreibt der Betroffene die prekäre Situation. Die ihm nicht wirklich neu ist, denn bereits vor einem Jahr gab es Probleme mit Blick auf die Frage, welche der zahlreichen Gebäude genehmigt seien, welche weichen müssten. "Unsere Rechtsanwältin hat damals dazu Stellung genommen", erzählt Adams. Danach habe es seitens der Stadt geheißen, die Stallungen dürften stehen bleiben.

Vier Wochen Frist für Stellungnahme gesetzt

Nun aber werde von ihm verlangt, alles außer dem Wohnhaus abzureißen. Dabei sei doch seit einem Jahr seitens der Stadt nichts weiter unternommen worden, erklärt der Reiterhof-Inhaber. Die Stadt habe ihm damals auch keinerlei Fristen gesetzt. In diesem Jahr sei dann ein städtischer Mitarbeiter gekommen, "um nachzumessen". Dem folgte vor einigen Wochen der Brief in Sachen Abriss: "Das acht mal zwölf Meter große Zelt, die Gartenlaube, der Gartenpavillon, Carport und Garage, vor allem aber die Stallungen - alles soll weg."
Peter Adams vermutet, dass die Stadt immer dann erneut tätig wird, wenn ein Anwohner aus seiner Nachbarschaft Beschwerden einlegt - mal wegen Müllablagerungen, mal wegen Lärmbelästigung oder eben wegen nicht genehmigter Gebäude.
Wobei er durchaus zugibt, dass etwa für die Gartenlaube keine Genehmigung besteht. Jedoch: "Was die betrifft, bin ich Sturkopf. Schließlich ist das ganze Tal mit nicht genehmigten Gartenlauben zugepflastert. Warum soll ausgerechnet meine weg?" Bereits seit 2014, so eine Sprecherin der Stadt Essen gegenüber dem Süd Anzeiger, geht die Verwaltung gegen die nicht genehmigten Gebäude vor. Auch Einsturzgefährdung wurde festgestellt.

Das sagt die Stadt:

Hannah Hettinger, Pressereferentin der Stadt Essen, nimmt auf Anfrage des Süd Anzeigers Stellung:
"Für keines der auf dem Reiterhof stehenden Gebäude liegt eine Baugenehmigung vor. Aufgrund von Hinweisen – unter anderem von Eltern, dass bauliche Mängel bestehen - hat die Stadt bereits 2014 Überprüfungen durchgeführt. Im November 2014 wurde aufgrund einer Einsturzgefährdung eine Ordnungsverfügung zur Untersagung der Nutzung für die Reithalle erteilt. Dabei wurde von Seiten der Stadt zu keinem Zeitpunkt in Aussicht gestellt, dass ordnungsbehördliche Prüfverfahren für weitere sich auf dem Gelände befindenden Gebäude nicht weitergeführt werden.
Anfang des Jahres hat die Stadt weitere Überprüfungen selbst eingeleitet, der Ortstermin dazu hat im April in Anwesenheit von Herrn Adams stattgefunden, im Mai Baukontrollen. Das Ergebnis der Prüfung: Eine Nutzung kann nicht genehmigt werden.
Nun hat Herr Adams innerhalb einer Frist von vier Wochen Zeit, sich zu äußern und gemeinsam mit der Stadt eine Lösung zu finden. Lässt Herr Adams diese Frist verstreichen, muss die Stadtverwaltung eine entsprechende Frist festsetzen, innerhalb der das Grundstück geräumt werden muss."

Fotos: Debus-Gohl

Autor:

Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig

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