Eingliederungshilfe: Bund entlastet Essen ab 2018 mit über 48 Millionen Euro jährlich

Foto: Emil Zander

Das Bundeskabinett hat am 28. Juni den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesteilhabegesetz) beschlossen. In dessen Zuge sollen die Kommunen ab dem Jahr 2018 um fünf Milliarden Euro jährlich bei der Eingliederungshilfe entlastet werden. Laut Berechnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen entfallen von diesen Bundesmitteln über 48 Millionen Euro allein im Jahr 2018 auf Essen.

„Der Bund hält seine Zusage ein und entlastet die Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro bei der Eingliederungshilfe im Jahr 2018 und in den Folgejahren“, erklärt dazu der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer (CDU). Vier Milliarden Euro davon fließen direkt vom Bund an die Kommunen. Davon erhält Essen 48.382.000 Euro im Jahr 2018.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für Essen. Seit langem setzen wir uns für die Entlastung der Kommunen ein“, so Matthias Hauer weiter. „Es ist gut, dass diese Bundesgelder nicht mit den Mehrkosten für das neue Bundesteilhabegesetz verrechnet werden. Von den Mehrkosten übernimmt der Bund in den Jahren 2017 bis 2020 zusätzlich ca. 1,6 Milliarden Euro.“

Hintergrund:

Die Entlastung von fünf Milliarden Euro soll laut Bund-Länder-Beschluss vom 16. Juni wie folgt an die Kommunen verteilt werden:

Vier Milliarden Euro werden über den Umsatzsteueranteil der Kommunen und über die erhöhte Bundesquote bei den Kosten der Unterkunft an die Kommunen fließen. Eine Milliarde Euro geht an die Bundesländer direkt. Das Land NRW hat zugesagt, diesen Anteil über das Gemeindefinanzierungsgesetz den Kommunen zur Verfügung zu stellen.

Autor:

Matthias Hauer MdB (CDU) aus Essen-Süd

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