Fast die Hälfte aller Klagen gegen Hartz IV erfolgreich

"Essen. Viele Hartz-IV-Empfänger haben mit ihren Klagen gegen Bescheide der Jobcenter Erfolg. In den ersten neun Monaten dieses Jahres waren 44 Prozent der Hartz-IV-Klagen bei den Sozialgerichten erfolgreich, wie die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichteten. Im vergangenen Jahr lag die Erfolgsquote demnach noch bei 40 Prozent, 2014 bei 41 Prozent. Die Zeitungen berufen sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, die die Vizevorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, von der Behörde angefordert hat."
neues-deutschland.de

Klagen um das Existenzminimum

Zur Sicherung des vor der Regierung seit 11 Jahren kontinuierlich gekürzten "soziokulturellen Existenzminimums" bleibt den Betroffenen nur der Weg der Klage.
Bedauerlicherweise hat es das Bundesverfassungsgericht mehrmals versäumt, die Gewährleistung eines Existenzminimums von der Bundesregierung einzufordern.

Willkürliche Kürzungen der Existenzsichernden Leistungen durch die Jobcenter

An unzähligen Beispielen kann nachgewiesen werden, dass Leistungsberechtigte durch unzureichende Beratung in Jobcentern um Hunderte von Euro geprellt werden. Solche Leistungsverweigerungen sind jedoch keine Einsparungen, sondern stellen als konkrete Vermögensschädigung eine Sonderform des Betruges dar - Betrug, möglicherweise auf interne Anweisung der Geschäftsführungen.

Auch der Tatbestand der "unterlassenen Hilfeleistung" drängt sich auf, wenn ein Jobcenter-Mitarbeiter rechtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensumstände eines Leistungsberechtigten kennt, aber diesem in Schädigungsabsicht nicht mitteilt.

In der Klagestatistik sind auch die ungerechtfertigten Sanktionen, Leistungsverweigerungen und willkürlichen Kürzungen bei Wohnkosten abgebildet.

Wenn die Qualitätssicherung versagt

Fast jede Klage passiert zuerst die hausinterne Qualitätssicherung der Jobcenter. Wenn der Leistungssachbearbeiter den fehlerhaften Bescheiden nicht abhelfen will, bleibt der Weg des Widerspruchs. Aber bereits der Umstand, dass für die Prüfung der Rechtsansprüche der Widerspruchsführer keine unabhängige Rechtsstelle vorgesehen ist, zeigt Schwachstellen im System. Die Sachbearbeiter sind allesamt gekauft, oder anders formuliert, sie stehen alle auf der Gehaltsliste des Jobcenters.
IFG107

Den Widerspruchsbescheiden der Jobcenter ist somit immer mit vorsichtigem Misstrauen zu begegnen. Und auch wenn eine viel zu hohe Zahl von Widerspruchsführern bei Abweisung kapituliert und frustriert aufgibt, so muss man sehen, dass 44% der Klagen erfolgreich sind und somit die Widerspruchsbescheide aufgehoben werden. Bei solchen verheerenden Resultaten in der freien Wirtschaft würden die Mitarbeiter entlassen und durch kompetentere ersetzt.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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