Kein schlüssiges Konzept für den Märkischen Kreis seit 2014

Unser Thema auf dem Friedensfest 2018 war das anhaltende Problem der Wohnkosten und das Fehlen des "schlüssigen Konzeptes" für den Märkischen Kreis seit 2014. Die gerichtliche Überprüfung steht noch immer aus und scheitert an der Verweigerung des Märkischen Kreises und "Analyse & Konzepte" die überprüfbaren Basisdaten vorzulegen.
Es bestehen schwerwiegende Bedenken an der Datenerhebung. Tausende von Bedarfsgemeinschaften werden wahrscheinlich seit Jahren um Existenzsichernde Leistungen betrogen. - Sozialleistungsbetrug im Namen des Jobcenter / Märkischer Kreis?

Unser Thema in Fotos vom Friedensfest.

Seit 2014 keine Rechtssicherheit bei den Unterkunftskosten im Märkischen Kreis

Seit Januar 2017 ist das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung des Konzept 2013 L 6 AS 120/17 beim Landessozialgericht NRW anhängig. Durch die Verschleppung des Verfahrens bis heute wurde allen Betroffenen der wahrscheinliche Rechtsanspruch für das komplette Jahr 2016 vollständig entzogen.Im vorgelagerten Gerichtstermin am 01.12.2016 beim Sozialgericht Dortmund 
S 19 AS 3392/15 wurde das "Konzept" ohne echte Prüfung der Fakten durchgewunken. Einem Mitarbeiter der Firma Analyse § Konzepte wurde als "Zeuge" viel Raum für die Vorstellung gegeben. Aber anstatt einer kritischen Zeugenbefragung gab es nur einen ausführlichen "Werbevortrag". Das ausgewertete Datenmaterial lag nicht vor. Als im zweiten Verfahren konkrete Nachfragen gestellt wurden, war der Zeuge außerstande Antworten zu geben, aber das Konzept war ja schon durchgewunken."

Eine erweiterte Recherche über Urteile zu Analyse & Konzepte zeigt eine gravierende Fehlerquote bei den Konzepten, die von Sozialgerichten wirklich kritisch geprüft wurden.

Rechtliche Überprüfung für das Jahr 2017 nur noch bis Dezember 2018 möglich

Ausnahmslos jeder Leistungsberechtigte im Märkischen Kreis, der auch nur einen einzigen Euro zu Miete und Nebenkosten zuzahlt ist betroffen und wird möglicherweise mit noch nicht erkennbaren Folgekosten zu rechnen haben.
Mitarbeiter von Jobcenter und Grundsicherung sind angehalten Vorgaben zu "angemessenen" Mietkosten auszugeben von denen sie selbst wissen, dass diese nach wie vor nicht gerichtsfest sind. 

aufRECHT e.V. bietet Hilfe. 

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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