Stadt gibt keine Genehmigung für Osterfeuer auf dem Schürmannhof

So wie auf dem Foto aus dem Vorjahr sollte es auch 2018 auf dem Schürmannhof an der Kaninenberghöhe in Bergerhausen zugehen. Doch aus dem Osterfeuer und dem Rahmenprogramm für Kinder wird mangels Genehmigung nichts. | Foto: Debus-Gohl
  • So wie auf dem Foto aus dem Vorjahr sollte es auch 2018 auf dem Schürmannhof an der Kaninenberghöhe in Bergerhausen zugehen. Doch aus dem Osterfeuer und dem Rahmenprogramm für Kinder wird mangels Genehmigung nichts.
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Eine Osterattraktion im Essener Süden findet in diesem Jahr nicht statt: das große Osterfeuer auf dem Schürmannhof. Wie Dieter Ochel, Inhaber der Immobilie, erklärt, liege seitens der Stadt keine Genehmigung vor.

Das bezieht allerdings nicht nur auf die beliebte Osterveranstaltung an der Kaninenberghöhe, die mit ihrem Rahmenprogramm für Kinder - Traktorfahrten, Stockbrotbacken usw. - vor allem Familien anlockte. Es gilt ebenso für die 18 Hochzeitsfeiern, die bereits zwischen April und September gebucht waren.
Der Grund liegt weit zurück. Nach dem Kauf des Ensembles vor rund 14 Jahren wurde versäumt, das gibt Dieter Ochel zu, für die Feierscheune die erforderliche Genehmigung zu beantragen. Bewusst wurde ihm das aber erst im August letzten Jahres. Seither verhandelt der Unternehmer mit der Stadt, schildert den Weg "von Pontius zu Pilatus" durch die Ämter, aber bisher ohne durchschlagenden Erfolg.
"Es ist traurig", kommentiert Ochel die Situation. "Wenn man einen Fehler gemacht hat, ist es offenbar nicht möglich, ihn auszumerzen." 2017 habe er sich noch Hoffnung auf eine schnelle Regelung gemacht, habe auf Anraten der Stadt keinen Bauantrag, sondern eine Bauvoranfrage gestellt. Vor wenigen Tagen dann das Ergebnis: Ein Lärmgutachten ist erforderlich. 
Ochel vermutet: "Es müssen sich wohl Nachbarn beschwert haben." Dabei betont er, bei abendlichen Buchungen der Feierscheune einen Wachdienst zu engagieren, der ab 22 Uhr darauf achte, dass es nicht zu laut werde. Nun will er das - sicher nicht billige - Gutachten in Auftrag geben. "Aber wo der Zug hingeht, weiß ich nicht", sagt er in der Befürchtung, das weitere Verfahren könnte sich das ganze Jahr über hinziehen.
Dabei hatte er auf eine Ausnahmegenehmigung gehofft, auch im Interesse des Stadtteils Bergerhausen. Von den Hochzeiten, vom Catering, da ist er sicher, profitiere das Umfeld. Und nicht nur davon, sondern auch von den 14 Seniorenwohnungen, die er auf dem Schürmannhof eingerichtet hat. Ein soziales Projekt, kein kommerzielles: "Dafür muss ich noch Geld mitbringen."
Für einen Augenblick habe er überlegt dieses Projekt auslaufen zu lassen. Aber aufgeben - das will Rainer Ochel dann doch nicht.

Stellungnahme der Stadt Essen:

"Wir kommen nicht drum herum", erklärt Isabel Razanica vom Presseamt der Stadt Essen mit Blick auf die erforderlichen Genehmigungen für die Feierscheune auf dem Schürmannhof (Bericht Seite 1).
Zwar habe Rainer Ochel jahrelang dort Veranstaltungen durchgeführt, aber nun sei eben aufgefallen, dass das ohne Nutzungsgenehmigung geschah. Das zuständige Amt habe sich mit ihm in Verbindung gesetzt und ihm geraten, erst mal eine Bauvoranfrage zu stellen, um womöglich unnötige Kosten zu vermeiden. Das habe Hr. Ochel getan.
Um die Nutzungsgenehmigung zu erwirken sei es jetzt notwendig, einen Bauantrag zu stellen, und in dessen Rahmen werde das Lärmgutachten angefordert.

Autor:

Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig

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