Wirklichkeit versus Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrsordnungen müssen sein, sie dienen der allgemeinen Sicherheit. Was ist jedoch, wenn ihre Regeln von der Wirklichkeit überholt werden. Was ist, wenn die Wirklichkeit sie so außer Kraft setzt,  dass ihre Anwendung zu einer unvermeidbaren Notwehr der Auto fahrenden Bürger führt.
Hier stellt sich die Frage: Kann der Auto fahrende Bürger eine wohlgefällige Toleranz seitens der Ordnungshüter erwarten, zumindest solange, wie die Straßen – und Parkplatzverhältnisse im Essener Südviertel nicht verbessert  werden?

Wenn trotzdem an diesen Regeln festgehalten wird und jede Mißachtung  in klingende Münze verwandelt wird, dann ist die  Intoleranz seitens der kommunalen Straßenverkehrsbehörde und ihrer ausführenden Organe gegenüber den Park-oder Halteplatz suchenden  Autofahrer nicht mehr weit.

Wovon spreche ich: Jeder der den  Bereich  Essen Süd und dort speziell den Straßenabschnitt der Witteringstr zwischen Rellinghauserstr. und Isenbergstr. kennt, weiß  was ich meine. Beide Seiten dieses Straßenteils sind über den Tag so zugeparkt, das kein Halteplatz geschweige Parkplatz zu finden ist. Personen, die Warenlieferungen ausladen müssen, können dies nur tun indem sie ihre Fahrzeuge  in der zweiten Reihe abstellen. Dies führt wiederum dazu, dass der rollende Verkehr über den Sperrstreifen fahren muß. Beides verstößt  gegen die StVO.  Eine unmögliche Situation.

Gelöst wird sie allerdings nicht dadurch, dass Polizei  die Momentparker in der zweiten Reihe mit einem Verwarnungsgeld belegt. So einfach geht es nicht. Hier sollte die Polizei  erst einmal die Wirklichkeit befragen bevor sie die StVO  bemüht,

Autor:

Heinz Pelzer aus Essen-Ruhr

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