Homöopathische Heilmittel nicht mehr erstattungsfähig?

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Viele gesetzliche Krankenkassen, darunter die Großen, wie die AOK und die Barmer GEK, aber auch Betriebskrankenkassen, übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für eine homöopathische Behandlung. Das schließt auch die homöopatischen Heilmittel ein. Entspricht diese Praxis aber den gesetzlichen Regelungen der Arzneimittelrichtlinie, nach denen die Kosten für ein Heilmittel nicht übernommen werden dürfen, wenn ein therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen werden kann?
Eine aufsehenerregende Metastudie aus Australien lässt diese Frage wieder in den Vordergrund treten, in Australien selbst, aber auch in den USA. Es handelt sich schließlich um einen milliardenschweres Geschäft. Weiteres können Interessierte nachlesen in den Vaskulitis Kurznachrichten 2.1 von Pro Vaskulitis auf www.federfluesterin.wordpress.com.

Autor:

Drs. Pol. (NL) Monika Eskandani aus Essen-Süd

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