Und ewig rollt der Verkehr... Verkehrskonzept Werden - Vorstellung der Vorplanung am Dienstag

So sieht der neueste Plan für das Werdener Verkehrskonzept aus.
  • So sieht der neueste Plan für das Werdener Verkehrskonzept aus.
  • hochgeladen von Daniel Henschke

Im Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung wurde am 6. Juni 2013 das „Verkehrskonzept Werden“ beschlossen. Die Planungen sind nun soweit konkretisiert, dass sie der Bezirksvertretung vorgestellt werden können.

In einer Sondersitzung widmen sich die Bezirksvertreter dem brisanten Thema. Diese wird am Dienstag, 19. Mai, um 18 Uhr in der Aula des Gymnasiums Essen-Werden stattfinden.
Ein Referent der Stadt wird den derzeitigen Stand der Planungen vorstellen. Dann gibt es eine Sitzungspause, dort können die Bürger ihre Fragen stellen. Danach haben die Bezirksvertreter die Möglichkeit, in die Diskussion einzusteigen.
Das Verkehrskonzept in groben Zügen: Die Abteistraße wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Die Brückstraße wird als Einbahnstraße von West nach Ost von der Grafenstraße bis zur Heckstraße zur „Geschäftsstraße“ mit einer Tempo-30-Regelung zurückgebaut. Radverkehr wird auch entgegen dieser Einbahnstraßenrichtung zugelassen.
Für den Werdener Markt wird ein eigenes Gestaltungskonzept vorgelegt. Der Verkehr wird aus der Brückstraße mit einer Tempo-10-Regelung in die Heckstraße geführt. Der Knotenpunkt wird vom „Kreisel“ um den Ludgerusbrunnen an die Gustav-Heinemann-Brücke verlagert. Im Klemensborn wird die Einbahnstraßenrichtung umgedreht, für Busverkehr ist auch die Gegenrichtung zugelassen.

Stellplätze fallen weg

Zurzeit werden im Plangebiet insgesamt 95 Dauerstellplätze, 16 temporäre Stellplätze und eine Ladezone angeboten. Zukünftig werden 87 Dauerstellplätze und drei Ladezonen zur Verfügung stehen.
Im westlichen Bereich der Brückstraße werden elf neue Bäume gepflanzt. Im östlich gelegenen Bereich entfallen jedoch fünf Bäume zu Gunsten der Schrägeinstellplätze.
Ein Linksabbiegen in die Höfe auf der Abteistraße, insbesondere in die Hölle, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit nicht möglich. Hier ist lediglich eine „rechts rein und rechts raus“-Regelung möglich.
Auch wurden eine lärmtechnische Untersuchung und ein Fachgutachten zu den Luftschadstoffimmissionen erstellt. Hinsichtlich des Lärms haben insgesamt 94 Gebäudefronten im Plangebiet dem Grunde nach Anspruch auf passiven Lärmschutz.
Der tatsächliche Anspruch hängt allerdings von der Nutzung der Räume hinter diesen Fassaden ab und muss noch ermittelt werden. Erst dann können auch die tatsächlich anfallenden Kosten ermittelt werden.
Ein verändertes Verkehrskonzept beeinflusst die Einhaltung der Immissionswerte positiv, da die Brückstraße stark entlastet wird. Darüber hinaus ist vorgesehen, auf der Abteistraße lärmoptimierten Asphalt einzubauen.

Kommunalabgaben werden fällig

Die Anwohner der Brückstraße werden Abgaben nach dem Kommunalabgabegesetz für den Umbau leisten müssen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass auch für die Anwohner der Abteistraße KAG-Beiträge anfallen.
Bei den Beiträgen hat die Stadt Essen kein Ermessensspielraum.

Autor:

Daniel Henschke aus Essen-Werden

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