Staat vs. Riester-Sparer

Die ideale private Altersvorsorge sollte einfach strukturiert, verständlich und leicht kalkulierbar sein. Spätestens das aktuell aufgedeckte Vorgehen der Zulagenstelle zeigt, dass dies auf die Riester-Rente nicht zutrifft.
Denn bei keinem der Fälle, in denen der Staat sich Fördergelder zurückholt, geht die Behörde von betrügerischen Absichten bei den Riester-Sparern aus, vielmehr von Unkenntnis.

Bislang war immer nur davon die Rede gewesen, dass es die Riester-Sparer zu einem großen Teil versäumen, sich die staatlichen Fördermittel zu sichern. Nun müssen viele feststellen, dass sie zu viel Geld erhalten haben, weil sich ihre Lebenssituation geändert hat. Natürlich weist die Zulagenstelle jede Verantwortung von sich. Die dünne Personaldecke lasse den direkten Kontakt mit den Versicherten nicht zu.

Ein Grund mehr, den Riester-Sparern die Möglichkeit einzuräumen, eventuell versäumte Beiträge nachzuzahlen, anstatt stur "zu viel" gezahlte Fördergelder einzuziehen. Denn auf dem Abrechnungsbogen steht stets auch die erwartete Rentenhöhe. Viele Verbraucher haben fest damit gerechnet. Nun sieht die eh schon sehr kleine Riester-Rente im Alter durch fehlende Zulagen noch kleiner aus.

Auch die Banken und Berater, die an der Riester-Rente sehr ordentlich verdienen, sollten ihre Informationspolitik überdenken. Zumindest regelmäßige Angebote an die Kunden, den aktuellen Status Quo gemeinsam zu überprüfen, sollten drin sein. Da dies aber keine Provision generiert ist es aber nicht gewinnbringend und somit überflüssig. Viel zu kompliziert sind die Riester-Gesetze, viel zu lang das Kleingedruckte. Alleine hier scheitert fast jeder dritte Berater dies seinem Kunden vollständig und gewissenhaft zu erklären.
Zusätzlich wird dem braven Sparer mit der Riesterrente suggeriert, dass er eine im Alter ausreichende Kapitaldeckung hat. Rechnet man einmal selber nach merkt jeder schnell, dass eine Riester-Rente sich erst im hohen Alter überhaupt rechnet. Im Durchschnitt verzehren die Sparer bis zum Alter von 80 Jahren ihr selber eingezahltes Vermögen. Erst danach bekommt er einen Mehrwert aus seiner staatlich „geförderten“ Riester-Rente.

Wenn ein Bürger im Falle eines Umzugs versäumt, seinen Wagen umzumelden, wird er sehr schnell mit einer Geldbuße belegt. Wenn es darum geht, wie im Riester-Falle dem Bürger etwas Gutes angedeihen zu lassen, hält sich die Aufmerksamkeit des fürsorgenden Staates in engeren Grenzen. Der privaten Altersvorsorge - insbesondere der staatlich geförderten - droht ein riesiger Imageschaden. Schließlich ist geschenkt geschenkt und wiederholen ist gestohlen.

Für evtl. Fragen benutzen Sie bitte die Kommentarfunktion dieses Beitrags.

Autor:

Horst-Elmar Grün aus Essen-Werden

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