Unbezahlbare Leistung

Informationsabend im Rathaus zum Thema Pflegeeltern

Paare, deren Wunsch nach einem eigenen Kind unerfüllt bleibt; Eltern, die sich ein Geschwisterkind für ihr vorhandenes Kind wünschen: die Gründe, warum Menschen ein Pflegekind aufnehmen möchten, sind vielfältig. Das zeigt auch die Vorstellungsrunde im Werdener Rathaus in das Sylvia Neubauer und Gabriele Jülke vom Essener Kinderpflegedienst zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema geladen haben.
Der Bedarf nach Erziehungswilligen, denn ein Pflegekind kann sowohl von verheirateten, als auch von unverheirateten Paaren sowie von Alleinstehenden betreut werden, ist groß:
„Im Moment ist es ganz schwierig Pflegefamilien zu finden“, bedauert Sylvia Neubauer, die seit zwanzig Jahren beim Jugendamt arbeitet. Zusammen mit ihrer im Mai hinzugekommenen Kollegin Gabriele Jülke, betreut sie Pflegeeltern und solche die es werden wollen, an den Wohnorten Bredeney, Kettwig, Werden, Heidhausen und Fischlaken.
An diesem Abend erläutern beide drei verschiedene Formen der Pflege. „Bei der Bereitschaftspflege verbleibt ein Kind, dass seiner Ursprungsfamilie entnommen werden musste, für möglichst einen kurzen Zeitraum in der Pflegefamilie, während bei der Sonderpflege Kinder mit einem besonderen Förderbedarf betreut werden und dafür Eltern mit einer medizinischen bzw., pädagogischen Ausbildung gesucht werden.“ Für die meisten Zuhörer ist beim Informationsabend aber die dritte Form die Dauerpflege interessant, bei der das Kind für einen möglichst langen Zeitraum, im Regelfall bis zum Heranwachsen bei den Eltern verbleibt.
Gabriele Jülke erläutert in diesem Zusammenhang den wichtigsten Unterschied zur Adoption: „Bei einem Pflegekind haben sie auch immer die leiblichen Eltern mit im Boot.“ Denn während bei einem Adoptivkind die Zugehörigkeit zur Herkunftsfamilie aufgehoben wird, bleibt ein Pflegekind weiter, zumindest rechtlich, mit ihr verbunden. Dazu zählt auch, wenn er in vielen Fällen auch von Seiten der leiblichen Eltern irgendwann eingestellt wird, der in der Regel monatlich stattfindende Kontaktbesuch zwischen Pflegekind und leiblichen Eltern auf neutralem Boden und unter Aufsicht des Jugendamts.
„Bevor Sie darüber nachdenken, ein Kind aufzunehmen, müssen Sie unabdingbare Voraussetzungen wie gesicherte finanzielle Verhältnisse, ausreichenden Wohnraum, eine gute gesundheitliche Verfassung, ein polizeiliches Führungszeugnis erfüllen und ausreichend Zeit für das Kind mitbringen können“, betont Sylvia Neubauer. Neben diesen formalen Bedingungen seien aber auch eine Reihe von persönlichen Voraussetzungen, wie die Freude am Zusammenleben mit Kindern, Einfühlungsvermögen, Geduld und Durchhaltevermögen, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit sowie die Bereitschaft sich dem sozialen Umfeld zu öffnen, gefragt. „Als Pflegefamilie werden sie eine öffentliche Familie, die zum Beispiel einmal im Monat vom Jugendamt Besuch erhält, damit die Mitarbeiter sich vom Wohl der Kindes überzeugen können. Macht Ihnen einer dieser Punkte Bauschmerzen, denken Sie lieber noch mal über Ihr Vorhaben nach.“
Da Kinder, die in Pflegefamilien kommen, in der Regel viele emotionale und auch körperliche Vernachlässigungen erfahren haben, sei es, weil sie Resultat einer frühen Schwangerschaft sind, die Eltern Sucht- oder psychische Probleme haben oder zur Gewalt neigten, sollten Pflegeeltern auf Auffälligkeiten wie einem unsicheren Bindungsverhalten, Wutausbrüchen oder Lügen eingestellt sein. „Bei einem unserer Streitigkeiten, hat unsere Pflegetochter mir an den Kopf geworfen, ‚Du bist nicht meine richtige Mutter, Du hast mir nix zu sagen!’, dass muss man aushalten können“, berichtet eine Pflegmutter über solche Erfahrungen. Wer all diese Voraussetzungen erfüllt und sich für die Aufnahme eines Kindes entscheidet, wird durch verschiedene Zuwendungen vom Jugendamt unterstützt. „Sie werden in mehreren Sitzungen auf die Pflege vorbereitet, wir begleiten sie bei der Vermittlung, bieten eine kontinuierliche Beratung an und sehen Fortbildungen für die Eltern vor“, versichert Sylvia Neubauer. Zum Thema finanzielle Unterstützung stellt die Fachfrau unmissverständlich klar: „Das, was Sie leisten werden, ist unbezahlbar.“

Erste Anlaufstelle:
Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, einem Kind aus schwierigen Verhältnissen ein Zuhause zu bieten, können Sylvia Neubauer unter der Rufnummer 88-51540 oder Gabriele Jülke unter 88-51605 erreichen.

Autor:

Birgit Hölker-Schüttler aus Essen-Werden

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