Schutz persönlicher Daten nach dem Tod

Werden persönliche Daten nach dem Tod geschützt? Mit diesem nicht alltäglichen Thema beschäftigte sich ein Kreis von Senioren in Altendorf. In der heutigen Zeit, in der immer mehr ältere Menschen den Computer als Informationsquelle entdecken und nutzen, taugt die Frage auf, ob die Daten Verstorbener vom Datenschutz erfasst werden?
Zum Nachlass Verstorbener ist es notwendig, dass das "Digitale Erbe" rechtzeitig geregelt wurde, denn zunehmend werden Daten wie Bilder und Videos, geschäftliche und private Daten, Vertragsdokumente bis hin zu eigenen Websites und Blogs gespeichert. Die wenigsten Nutzer haben sich Gedanken gemacht, um im Rahmen eines digitalen Testaments, in Form einer Übersicht den Erben die notwendigen Informationen zu geben, damit beispielsweise verschiedene Nutzerkonten und Zugangsdaten geöffnet werden können.
Eine einheitliche Regelung zum Umgang mit Daten verstorbener Nutzer existiert derzeit nicht. Welche Dokumente Erben vorlegen müssen, in welche Daten des Erblassers Erben Einblick bekommen und welche Daten mit dem Ableben des Erblassers automatisch gelöscht werden, unterscheidet sich je nach Anbieter (Providern) erheblich. In der Regel wird den Hinterbliebenen häufig kein Zugang gewährt. Sie können nur das Konto löschen, dürfen aber keine Inhalte einsehen.
Um den Bereich "Digitaler Nachlass" auf rechtlicher Basis zu stellen, muss nach Ansicht von Seniorenbeiratsmitglied Bernd Schlieper (EBB), der Gesetzgeber tätig werden.

Autor:

Bernd Schlieper aus Essen-West

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