Verwaltungsrichter beklagen, dass ihre Urteile in abgelehnten Asylverfahren nur verzögert umgesetzt würden

Gestern war in der WAZ zu lesen: "Verwaltungsrichter beklagen, dass ihre Urteile in abgelehnten Asylverfahren nur verzögert umgesetzt würden." Ist denn nicht eher zu beklagen, dass im Schnellverfahren Gesetze verabschiedet worden sind, nach denen diese Richter nun urteilen müssen? So wartete ein geflüchteter Syrer auf seine Frau und zwei Kinder, aber wegen der Gesetzesänderung im März 2016 im Rahmen des Asylpakets II gab es für ihn keine Möglichkeit, seine Familie nachzuholen, denn ihm wurde vom BAMF nur ein subsidiärer Schutz zuerkannt. Am 24. März ist seine Frau mit den Kindern im Mittelmeer ertrunken. Dass Gesetze und Abschiebungen tötlich sein können, ist zu doch zu beklagen, nichts anderes.

Autor:

Olaf Swillus aus Essen-West

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