Gelsenkirchen sucht Wohnraum für Flüchtlinge. Beim Referat Sozialem können freie Wohnungen gemeldet werden.

Gelsenkirchen. Ein blutiger Krieg in Syrien, bittere Perspektivlosigkeit in Eritrea und anderen Ländern, Flüchtlingsdramen auf dem Mittelmeer: Viele Menschen fliehen derzeit vor Lebensumständen, die wir nicht kennen und nicht kennenlernen wollen – und brauchen darum Hilfe.

Auch die Hilfe von Hausbesitzern, denn in unserer Stadt fehlt es Derzeit vor allem an Wohnraum

.

„Es ist großartig, wie viele Gelsenkirchener jetzt das Richtige tun und ganz selbstverständlich fremden Menschen ihre Hilfe anbieten“ so Oberbürgermeister Frank Baranowski.

Gelsenkirchen hat in diesem Jahr bereits fast 750 Flüchtlinge aufgenommen und bis zum Ende des Jahres können es noch deutlich mehr Menschen sein, die Gelsenkirchen erreichen.

Damit steht die Stadt vor der neuen Herausforderung, eine weiter steigende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern aufnehmen zu müssen, die während der gesamten Dauer ihres Anerkennungsverfahrens in Gelsenkirchen bleiben werden.

Dabei wird von Seiten der Stadt alles getan, um geeignete Lösungen zu finden. Bisher ist es gelungen, die nach Gelsenkirchen kommenden Menschen in Wohnungen und Unterkünften menschenwürdig unterzubringen.

So waren Zeltstädte hier bislang kein Thema.

Damit dies so bleibt ist die Stadt Gelsenkirchen darauf angewiesen, die hilfesuchenden Menschen in geeigneten Wohnungen unterzubringen.
Um eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge ermöglichen zu können, ruft Oberbürgermeister Frank Baranowski daher alle Wohnungseigentümer auf, zu prüfen, ob sie Rahmen ihrer Möglichkeiten Wohnraum an Flüchtlinge vermieten können. Dieser Aufruf richtet sich auch an Unternehmen, Verbände oder die Kirchen und Gemeinden, die über geeignete Räume verfügen.

Wer Wohnraum anbieten möchte, kann sich an das Referat Soziales wenden.
Dort stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Öffnungszeiten für weitere Fragen unter den Rufnummern 0209 1692336 und 0209 1692051 gerne zur Verfügung

Unter diesen Rufnummern können Wohnungseigentümer ihren Wohnraum anbieten und sich beraten lassen. Insbesondere werden Wohnungen mit einer Größe von 50 Quadratmetern, 65 Quadratmetern und 80 Quadratmetern benötigt.

Bei den Wohnungsangeboten sind die nachstehenden allgemeinen Miethöchstgrenzen zu beachten.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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