GRÜNE: Vorschlag zur Arbeitsweise des Untersuchungsausschusses

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Die GRÜNEN haben für die erste Sitzung des „Ausschusses zur Untersuchung von Fehlverhalten im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe (AFJH)“ einen Antrag zur zukünftigen Arbeitsweise gestellt.

„Der Skandal um Wissmann und Co. hat in kurzer Zeit immer größere Kreise gezogen. Die Fragestellungen sind immer komplexer geworden. Die GRÜNEN halten daher eine strukturierte Arbeitsweise für den Ausschuss als unverzichtbar. Dazu dient unser Antrag. Die Punkte sollen in die für den Ausschuss geplante Verfahrensrichtlinie einfließen“, so Fraktionsvorsitzender Peter Tertocha. „Wesentliche Punkte sind die Sicherstellung von schriftlichen Vorlagen der Verwaltung zu den jeweiligen Untersuchungskomplexen, die generelle Möglichkeit der entsprechenden Akteneinsicht vor den jeweiligen Sitzungen und die Möglichkeit zur Befragung von Gästen und Sachverständigen in den Ausschuss-Sitzungen“, ergänzt Stadtverordneter Burkhard Wüllscheidt.

Nach Abschluss der Beratungen zu einem Untersuchungskomplex soll nach dem Antrag der GRÜNEN jeweils ein Ergebnisbericht zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden, aus denen dann nach vollständiger Abarbeitung aller Untersuchungskomplexe ein Abschlussbericht für den Rat entwickelt werden soll. Mögliche Handlungs- und Verfahrensänderungen bzw. Konsequenzen aus den Untersuchungsergebnissen für die Stadt Gelsenkirchen sollten jederzeit durch den Ausschuss den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden können, so die Grünen in ihrem Antrag.

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier

Autor:

Patrick Jedamzik aus Gelsenkirchen

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