CDU begrüßt die Einführung einer 2,5-Prozent-Sperrklausel für den Rat

Heinberg: Die Sperrklausel ist eine notwendige Maßnahme für eine schnellere und ergebnisorientiertere lokale Demokratie

Die CDU-Fraktion hat sich schon im Februar 2015 in der Ratsresolution „Lokale Demokratie Stärken – Sperrklausel einführen“ klar für eine lokale Sperrklausel ausgesprochen und den Landesgesetzgeber aufgefordert, mit Wirkung vom nächsten Kommunalwahltermin an eine Sperrklausel für alle kommunalen Vertretungsgremien in der Landesverfassung wieder einzuführen, um die Arbeitsfähigkeit und Funktionalität der Gremien dauerhaft sicherzustellen.

„Ich bin sicher, eine kommunale Sperrklausel von 2,5-Prozent ist ein gangbarer Weg, der auch zukünftig viele Möglichkeiten erhält einerseits Interessenvertretung aus Blickwinkel lokaler Besonderheiten zu erhalten und gleichzeitig aber dafür sorgt, dass die kommunale Demokratie sich nicht atomisiert“, erklärt Wolfgang Heinberg, Vorsitzender der CDU-Rastfraktion Gelsenkirchen zu der jetzt vom Landtag NRW beschlossenen Verfassungsänderung.

Die Einführung der Sperrklausel, so wie der Landtag NRW sie beschlossen hat, wird die lokale Demokratie stärken, weil nur mit einer angemessenen Sperrklausel die kommunalpolitische Handlungsfähigkeit gesichert und der Zersplitterung der kommunalen Vertretungen entgegengewirkt werden kann. Heinberg: „Bei der letzten Kommunalwahl reichten in Gelsenkirchen bereits 1000 Stimmen dazu, um einen Sitz im Rat der Stadt zu bekommen. Zukünftig wird jedes Mandat auf breitere Basis vergeben.“

Autor:

Ludger Jägers aus Gelsenkirchen

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