Der Weg der Sperrklausel Resolution

Der Weg der Sperrklausel Resolution

In der Ratssitzung vom 19.02.2015 wurde mit den Stimmen von SPD und CDU eine Resolution zur Einführung einer Sperrklausel für kommunale Parlamente beschlossen für die nächste Wahlperiode 2020.
Alle anderen im Rat vertretenen Parteien waren dagegen. Die WAZ berichtete hierzu.
Ich möchte einmal die Hintergründe beleuchten warum solche Resolutionen plötzlich
gefordert werden in vielen Städten Gemeinden und Kreistagen von NRW mit gleichem Textmuster und vornehmlich mit den Mehrheiten von SPD und CDU verabschiedet werden.
Verfolgt man den Weg einer solchen Resolution, dann wird man feststellen, sie landen alle bei den im Landtag vertretenen Fraktionen der großen Parteien SPD und CDU.
Gespalten sind hier im Landtag lediglich die Fraktion der Grünen, deren kommunale Mandatsträger oftmals wie auch in GE geschehen eine solche Resolution nicht mit tragen. Im Landtag jedoch ist eine solche konträre Haltung zum Regierungspartner und Resolutions-Initiator SPD nicht möglich. Das spaltet das grüne Meinungsbild und ruft den „Unmut“ des Partners SPD hervor.
Betrachtet man den Weg solcher über die kommunalen Räte beschlossenen Resolutionen weiter, wird man feststellen, das es im Landtag NRW seit längerem eine AG gibt, welche sich mit der Einführung dieser Sperrklausel u.a. beschäftigt. Deren Mitglieder gehören vornehmlich zur SPD und CDU. Sinn und Aufgabe dieser AG ist es einen Gesetzestext vorzubereiten, der dann in naher Zukunft unter der Voraussetzung einer 2/3 Mehrheit des Landesparlamentes ein entsprechendes Gesetz verabschiedet um die Sperrklausel einzuführen. Das wiederum geht nur über eine Änderung der Landesverfassung.
Und nun kommen die vielen Alibi- Resolutionen ins Spiel. Da man davon ausgeht, das es Klagen geben wird, gegen dieses Gesetz bis zum Bundesverfassungsgericht muss eine gewisse Rechtssicherheit gegeben sein, damit ein solches Gesetz auch vor Gericht Bestand hat.
Eine wesentliche Hilfe dafür sind dann diese Resolutionen, die ja klar aussagen, wie schwer die Arbeit geworden ist in den Städten und Gemeinderäten, durch die vielen kleinen Parteien und Bürgergruppen, die in die Parlamente eingezogen sind.
Unerheblich vor den Gerichten ist dann die Frage wie diese Resolutionen zustande gekommen sind, d.h. mit welchen Mehrheiten sie in den Städten und Kreistagen verabschiedet wurden.
Hier endet dann der Weg der Resolution und sie hätte ihren Zweck erfüllt, die kleinen sollen draußen bleiben.
Eines soll jedoch noch erwähnt werden, um Änderungen an der Landesverfassung vorzunehmen gibt es im Landtag von NRW eine extra dafür eingerichtete Verfassung Kommission. Diese hat eigentlich die Aufgabe solche Verfassungsänderungen vorzubereiten. Diese Verfassung Kommission ist jedoch nicht in den Vorbereitungsprozess integriert gewesen.
Betrachtet man nun zum Schluss die angeführten Begründungen der Resolutionen, dann gibt es die von SPD und CDU behaupteten Funktionsstörungen der kommunalen Vertretungen in NRW so nicht. Vereinzelt mag es nach den Kommunalwahlen 2014 in den ersten Wochen zu längeren Sitzungen in wenigen Kommunen gekommen sein. Dies rechtfertigt aber nicht flächendeckend eine Sperrklausel einzufordern. Unter Beachtung der Verfassung-Kommission des Landtages von NRW, in dem alle Fraktionen vertreten sind und gut zusammenarbeiten, würde ein solcher Alleingang von SPD und CDU das bisherige einvernehmliche Miteinander nachhaltig beschädigen. Deshalb ist die durch den Rat der Stadt GE verabschiedete Resolution für eine Sperrklausel schon aus formellen Gründen nicht hinnehmbar, geschweige denn stärkt sie die Demokratie.

Jürgen Hansen
Stadtverordneter der
Piraten im Rat der Stadt
Gelsenkirchen

Autor:

Jürgen Hansen aus Gelsenkirchen

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