Die Willkür der deutschen Botschaft in Istanbul

Unsere Praktikantin versucht seit November 2017 ein Praktikantenvisum zu erhalten, damit sie ihr Praktikum bei uns fortsetzen kann.
Auf ihren ersten Antrag bei der deutschen Botschaft in Istanbul teilte man ihr mit, dass sie ihren Antrag auf ein "Berufsqualifizierungspraktkum" abändern solle, was sie auch tat.
Hiernach teilte man ihr mit, dass der Beruf des Physiotherapeuten nicht in der Liste der Mangelberufe sogenannte "Positivliste" aufgeführt sei. Wir haben widersprochen und die aktuelle Liste gesendet und angemerkt, dass es sich hier um ein Praktikum handelt, wonach die Nachricht von der deutschen Botschaft kam, dass ein Praktikum eine Erwerbstätigkeit sei und sie ja keinen konkreten Arbeitsplatz in Deutschland vorweisen könne. Dieser Aussage haben wir widersprochen und die Botschaft aufgeklärt, dass eine Praktikantentätigkeit keine Erwerbstätigkeit ist und hier sehr wohl ein konkretes Arbeitsplatzangebot besteht. Doch auch hier kamen wir nicht weiter. Denn dann wollte die Beamtin der Botschaft eine Arbeitserlaubnis der örtlichen Arbeitsagentur haben, woraufhin wir uns mit der Arbeitsagentur kurzgeschlossen haben und der Mitarbeiter der Arbeitsagentur, nach dem er sich mit der Zentrale in Verbindung gesetzt hatte, uns mitteilte, dass die Arbeitsagentur generell keine Arbeitserlaubnisse mehr ausstellt, sondern auf eine Anfrage durch die Botschaft antwortet. Also wieder an die Botschaft zurück geschrieben, mit dem Verweis, dass die Bearbeiterin sich gerne mit dem örtlichen Sachbearbeiter in Verbindung setzen kann. Doch damit war die Geschichte immer noch nicht fertig. Denn jetzt wollte die Dame eine Zustimmung von der Arbeitsagentur haben. Wir teilten ihr mit, dass hier die Zustimmung nicht erforderlich ist, weil der Beruf des Physiotherapeuten in der Positivliste aufgeführt ist und zeigten ihr auf, dass bei qualifizierten Hochschulabsolventen keine Zustimmung der Arbeitsagentur nötig ist. Als wir die nächste Antwort lasen, konnten wir unseren Augen nicht trauen. Denn auf einmal wurde die Physiotherapeutin als Heilpraktikerin eingestuft. Auf unsere Anfrage, warum die Therapeutin als Heilpraktikerin eingestuft wurde, erhielten wir keine Antwort. Nach einiger Zeit kam dann die Antwort: "Weil Physiotherapeuten auch Naturheilmittel einsetzen, wird die Physiotherapeutin als Heilpraktikerin eingestuft." Wir klärten die Dame auf, dass Physiotherapeuten keine Naturheilmittel einsetzen dürfen und schickten ihr die Informationen über das Berufsbild des Physiotherapeuten vom Bundesverband zu. Als nächstes wurde von der Praktikantin die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses gefordert. Wir teilten der Dame mit, dass ja keine Gleichwertigkeit vorliegen kann, weil sie ihr Praktikum absolvieren muss, damit die Gleichwertigkeitsprüfung überhaupt ganz durchgeführt werden kann.
Jetzt erhielt die Praktikantin ein Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass sie keine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorgelegt habe.

Wir haben das deutsche Außenministerium kontaktiert. Dort teilte man uns mit, dass die Bearbeiter vor Ort zwar weisungsgebunden sind, aber nach ihrem eigenen "Ermessen" entscheiden.

Dies wurde vom Vorsitzenden der türkischen Handelskammer bestätigt. Selbst hochrangige Akademiker, die in Deutschland Gastseminare geben möchten oder hochrangige Geschäftsleute erhalten kein Visum und würden respektlos behandelt und müssten Beleidigungen hinnehmen.

Autor:

Yilmaz Özdemir aus Gelsenkirchen

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