Für die SPD- Fraktion steht die Aufklärung weiter an erster Stelle

Dr. Günter Pruin | Foto: Privat

Antrag zum „Ausschuss zur Untersuchung von Fehlverhalten im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe (AFJH)“

Im Mittelpunkt der Sitzung der SPD- Ratsfraktion am Montag stand wiederum die Aufklärung der Vorgänge im Bereich der Spitze des Gelsenkirchener Jugendamtes. In Vorbereitung der Ratssitzung am Donnerstag wurde ein Vorschlag für die Ausgestaltung der Arbeit des Ausschusses, der die Vorwürfe im Detail untersuchen soll, diskutiert und beschlossen.

Dr. Günter Pruin, Geschäftsführer der SPD- Ratsfraktion: „Mit dem Antrag für den Ausschuss dokumentiert die SPD- Ratsfraktion erneut, dass die vollständige Aufklärung der erfolgten Verfehlungen, die ja über das Jugendamt hinaus gehen, für sie oberste Priorität hat. Das neue Gremium soll daher auch den Namen ‚Ausschuss zur Untersuchung von Fehlverhalten im Kontext der Gelsenkirchener Jugendhilfe (AFJH)‘ tragen. Alle in diesem Zusammenhang infrage kommenden Themenfelder sollen untersucht werden. Inhaltlich haben wir uns beim ‚AFJH‘ an den Regeln des Ausschusses zur Aufklärung des Bauskandals bezüglich des Hans – Sachs - Hauses orientiert. Wir haben lediglich geringfügige Änderungen für die konkreten Aufgabenstellungen vorgenommen. Die wesentlichen Vorschläge der GRÜNEN haben wir in den Text des SPD- Antrages integriert. Die SPD-Fraktion setzt damit ein deutliches Zeichen gegen alle, die ihr mangelnden Aufklärungswillen unterstellen.“
Die SPD- Fraktion betont, dass der Ausschuss nicht nur das Umfeld der „Neustart kft“ und deren intensivpädagogische Maßnahmen beleuchten, sondern auch alle anderen jugendpolitischen Aktivitäten, sowohl der Stadt als auch von allen anderen Verbänden und Vereinen in Pécs und Umgebung untersuchen soll. In einem zweiten Schritt wurde in der Fraktion die Zustimmung des Hauptausschusses zu einem Auflösungsvertrag mit dem ehemaligen Jugendamtsleiter ausführlich diskutiert.

Dr. Klaus Haertel: Die Ratsfraktion hat geschlossen die Auffassung geteilt, dass es wichtig ist, die beiden Beurlaubten so schnell wie möglich aus dem Dienst zu entfernen. Nur das macht eine zeitnahe Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des Jugendamtes möglich. Da nur vom bisherigen Jugendamtsleiter ein Angebot für einen Auflösungsvertrag vorlag– und das ohne einen Cent an Abfindung -, musste die Verwaltung im Falle seines Stellvertreters zum Mittel der sofortigen Verdachtskündigung greifen. Auf jeden Fall konnte so zumindest in einem Fall ein langjähriger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang und hohen Kosten vermieden werden. Eine strafrechtliche Verfolgung der Vorkommnisse ist in beiden Fällen selbstverständlich weiterhin möglich.“

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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