empirica Studie kein schlüssiges Konzept

Gemeinsame Pressemeldung von Linksfraktion und Kreisverband DIE LINKE. Gelsenkirchen:
Linksfraktion fordert sofortige Rücknahme der Anfang 2015 eingeführten Veränderungen bei den Kosten der Unterkunft
„Es war nur eine Frage der Zeit, wann ein Sozialgericht bemerken würde, dass es sich bei der von der Stadt Gelsenkirchen in Auftrag gegebenen Studie der Firma empirica um kein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für die Neuberechnung der Kosten der Unterkunft handelt“, so Bettina Peipe, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion in Gelsenkirchen.
„Bereits bei der ersten Durchsicht der Studie ist uns aufgefallen, dass bestimmte Bereiche des Wohnungsmarktes, so wie es auch das Sozialgericht Gelsenkirchen anmerkt, bei der Studie außer Acht gelassen worden sind, wie z.B. sozialer Wohnungsbau. Andere wiederum, wie z.B. Wohnungen mit geringster Ausstattung sind in die Betrachtungen mit einbezogen worden. Auch wurde die zu erwartende Entwicklung des Wohnungsmarktes aufgrund des Zuzuges vieler Flüchtlinge völlig ignoriert.“
Bereits in der Vorschlagsphase des Bürgerhaushaltes Gelsenkirchen für das Jahr 2015 hatte eine Bürgerin eingebracht, die Kosten der Unterkunft umgehend neu zu berechnen. Dieser Vorschlag hatte es sogar unter die zehn Besten geschafft. Die Verwaltung hat aber in ihrer Entscheidung den Vorschlag abgebügelt mit der banalen Aussage, dass die Kosten der Unterkunft sowieso Anfang 2017 neu berechnet würden und sie keinen Bedarf sehe, jetzt Änderungen vorzunehmen.
Nach einer Mitteilung des Sozialgerichts an einen Betroffenen in einem entsprechenden Verfahren, das der LINKEN vorliegt, macht das Sozialgericht folgende Aussage: "Nach Auffassung, des Vorsitzenden hält das "schlüssige Konzept", Auf Grundlage der von der Firma EMPIRICA erstellten Erstauswertung für die Stadt Gelsenkirchen / den Kreis Recklinghausen einer rechtlichen Prüfung nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht stand."
„Wir erwarten nun nach dieser Äußerung des Sozialgerichts in Gelsenkirchen, dass die Stadt ihre vorgenommene Änderung für die Kosten der Unterkunft umgehend aussetzt und – zumindest vorläufig – auf die bis dahin gültigen Berechnungsgrundlagen zurückgreift. Wir werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales einen entsprechenden Antrag einbringen“, so Peipe weiter.
„Wie wir schon in unserem Statement zu den Aussagen des smg-Geschäftsführers zur Wohnungsmesse „GEwohnt gut“ ausgeführt haben, haben von Hartz IV Betroffene zunehmende Probleme geeigneten, ausreichend ausgestatteten Wohnraum im Rahmen der vorgegebenen Kosten der Unterkunft zu finden“, so Dirk Galinski, Beisitzer im Vorstand des Kreisverbandes. „Bereits im Vorfeld der Änderungen zu den KdU Ende 2014 haben verschiedene Initiativen wie z.B. auch der Mieterverein darauf hingewiesen, dass die Berechnungen der KdU auf Grundlage der von empirica durchgeführten Studie nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Stadt hat dies einfach nicht zur Kenntnis genommen und ignoriert. Es wird Zeit, dass diese unsägliche Verschärfung der Wohnsituation für von Hartz IV Betroffene umgehend gestoppt und eine der Realität entsprechende Berechnung erstellt wird“, so Galinski abschließend.

Autor:

Brunhilde Michaelis aus Gelsenkirchen

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