Fraktion beschließt Leitlinien im Umgang mit Verkaufsflächenerweiterungen von Lebensmitteldiscountern

Heinberg: Wir wollen die “Ermöglichungsprüfung“ zur Regel machen

Die Zeiten schmaler Gänge, vollgepackter Regale und wenig einladendem Ambiente sind vorbei. Überall in NRW überarbeiten Lebensmitteldiscounter ihre Präsentationskonzepte und der Wunsch, moderne und attraktive Verkaufsangebote für die Kunden vorzuhalten hat selbstverständlich auch Gelsenkirchen erreicht. Aktuell beabsichtigen zwei Lebensmitteldiscounter ihre Verkaufs -flächen von derzeit rund 800 qm um 600 qm auf 1400 qm zu erweitern.

Wolfgang Heinberg, Fraktionsvorsitzender: „Wir gehen davon aus, dass das Thema Verkaufsflächenerweiterung Verwaltung und Politik immer häufiger beschäftigen wird. Die Betreiber von Lebensmitteldiscountern sind offensichtlich entschieden und festgelegt, ihren Kunden neue Einkaufserlebnisse anzubieten und praktizieren diese Neuerungen bereits in den Nachbarstädten. Wenn wir wollen, dass die Zukunft des Lebensmitteleinzelhandels in der Fläche nur jenseits der Stadtgrenzen zu finden ist, dann können und dürfen wir uns der aktuellen Entwicklung nicht verschließen. Wir wollen, dass moderne Einkaufsangebote auch in Gelsenkirchen möglich werden. “

Die CDU hat sich deshalb entschieden einer Verkaufsflächenerweiterung in sogenannten integrierten Lagen grundsätzlich dann zuzustimmen, wenn es um die Erweiterung eines bereits bestehenden Marktes geht und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Wolfgang Heinberg: „Die Verkaufsflächenerweiterung eines bestehenden Marktes ist aus unserer Sicht immer grundsätzlich dann möglich, wenn sich das flächenmäßig erweiterte Angebot verträglich im Umfeld darstellen lässt und z.B. selbstverständlich auch alle formalen Vorgaben wie Stellplatznachweise usw. eingehalten werden. In solchen Fällen erwarten wir von der Verwaltung eine Haltung die da lautet: machen statt verhindern!“

Und in sogenannten nicht integrierten Lagen, also in Bereichen außerhalb von Wohnbebauung, fordert die CDU-Fraktion den beantragten Einzelfall konstruktiv und im Hinblick auf mehr Wettbewerb und Kundenbedarfe hin zu prüfen. Wolfgang Heinberg: „Wir wollen, dass Einzelfallprüfungen keine „Verhinderungsprüfungen“ sind, so wie z.B. jetzt von der Verwaltung an der Ulrichstraße durchgeführt und von der SPD unterstützt, sondern eine ergebnisoffene, den Gesamtumständen gerecht werdende “Ermöglichungsprüfung“ stattfindet. Gerade auch wenn es um die sogenannte Arrondierung von Verkaufsflächen geht, wenn also z.B. aus zwei oder drei Standorten eines Anbieters in einem Stadtbezirk ein neuer, großer und moderner Standort mit entsprechender Verkaufsfläche werden soll, dann müssen richtigerweise alle formalen Vorgaben geprüft werden, aber wenn der Focus auf dem Thema Ermöglichung liegt, dann sehen wir, im Interesse des Angebots und der Sicherstellung von Angebotsvielfalt auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, hier neue Standortförderungsmöglichkeiten. Wir sind sicher: die Nichtgenehmigung der Verkaufsflächenerweiterung ist kein Heilmittel gegen die Schließung kleinerer Filialen. Schlimmstenfalls ziehen sich Anbieter aus einem Stadtteil oder Stadtbezirk ganz zurück. Damit ist niemandem geholfen!“

Autor:

Ludger Jägers aus Gelsenkirchen

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