SPD-Ratsfraktion lehnt Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2014/2015 ab.

Barbara Filthaus: Sprecherin der SPD Ratsfraktion | Foto: SPD - Gelsenkirchen
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Die Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl soll nach dem Willen der SPD-Ratsfraktion erst ab dem Schuljahr 2014/2015 in Gelsenkirchen eingeführt werden.

Die SPD Ratsfraktion hat in dieser Konsequenz in ihrer Sitzung am Montag beschlossen, den Tagesordnungspunkt im nächsten des Ausschuss für Bildung am 14. März und im Rat am 21. März 2013 abzusetzen.

von Wolfgang Hovenga.

„Nachdem die Bezirksvertretungen dieses Thema nicht ausführlich behandelt haben“, so Barbara Filthaus, Sprecherin der SPD Ratsfraktion im Bildungsausschuss, „wollen wir dieses Thema erst im Mai/Juni intensiv beraten“.

Die Bezirksvertretungen haben dann vorab im April die Gelegenheit dieses wichtige Thema aus der Sicht der Bezirksvertretungen zu behandeln.

An der Bülseschule könnten, so die Hoffnung der SPD-Ratsfraktion, somit, wenn auch die Schulauf-sicht zustimmt, in diesem Jahr zwei Eingangsklassen gebildet werden.

Das neue Verfahren, das auf eine Forderung der Kommunen im Land zurückgeht, wird aber grundsätzlich begrüßt, weil es ermöglicht, auch einzügige Grundschulen, zum Beispiel im Randbereich der Stadt zu erhalten und auch deutlich kleinere Klassen ermöglicht. Eine Einzügigkeit führt also nicht mehr automatisch zur Schließung einer Schule.

Die Klassenrichtzahlen sind ein Element des zwischen SPD, CDU, FDP und Grünen ausgehandelten Düsseldorfer Schulkompromisses.

„Wir sehen nicht ein“, erläutert Barbara Filthaus die Entscheidung der SPD Ratsfraktion, „die kommunale Klassenrichtzahl ohne umfangreiche Information der Eltern und der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Stadtschulpflegschaft zum nächsten Schuljahr einzuführen, zumal dies freiwillig wäre.“

Die SPD-Fraktion wird die Verwaltung auffordern, über das Thema umfassend zu informieren und eine interfraktionelle Einigung über Kriterien, wie in Zukunft die Regelung umgesetzt werden kann, zu erzielen.

Die notwendigen Verordnungen und Erlasse des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes, die bis jetzt noch nicht vorliegen, werden nach Auffassung der SPD-Fraktion mehr Klarheit bringen, wie die Verwaltung die von Jahr zu Jahr weiter zurückgehende Anzahl der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Grundschulen sinnvoll verteilen kann.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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