Allgemeine Verkehrskontrolle endet mit Blutprobe und Führerscheinsicherstellung

Eine Streifenwagenbesatzung kontrollierte am Donnerstag. 04. Februar 2016 gegen 13:50 Uhr auf der Schemannstraße im Gelsenkirchener Ortsteil Rotthausen einen 61- jährigen Gelsenkirchener Autofahrer.

Diese konnte sich gegenüber der Polizei nicht Ausweisen.

Er hatte weder seinen Führerschein noch einen amtlichen Lichtbildausweis bei sich.
Das Innere seines Fahrzeugs roch nach Alkohol.

Dazu befragt, gab der Gelsenkirchener an, er habe vor Fahrtantritt in einer Gaststätte ein Bier getrunken. Er führte freiwillig einen Alkoholtest durch.

Dieser ergab 1,24 Promille. Der 61-Jährige musste die Polizisten zur Wache begleiten. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe.

Der Gelsenkirchener war im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Diese, sowie die Fahrzeugschlüssel stellten die Beamten sicher.

Der Pkw des Mannes verblieb verschlossen am Kontrollort. Nach Abschluss aller Maßnahmen trat der Gelsenkirchener zu Fuß den Heimweg an. Ihn erwartet ein Strafverfahren.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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