Die Suche nach der letzten Ruhestätte - nicht immer so einfach wie gedacht

Die Suche nach der letzten Ruhestätte gestaltet sich in Deutschland nicht immer ganz so einfach, denn nicht alles ist legal. Allerdings hat sich in dieser Hinsicht in den letzten Jahren bereits viel getan. | Foto: artbejo / pixabay
  • Die Suche nach der letzten Ruhestätte gestaltet sich in Deutschland nicht immer ganz so einfach, denn nicht alles ist legal. Allerdings hat sich in dieser Hinsicht in den letzten Jahren bereits viel getan.
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In Deutschland ist das Bestatten verstorbener Angehöriger streng reglementiert. Erlaubt sind Feuer- und Erdbestattungen, im Bereich der Feuerbestattungen existieren verschiedene unterschiedliche Unterkategorien.

Obwohl andere Länder sehr viel liberaler mit dem Thema Bestattungen umgehen, sieht Deutschlands Politik keinen Grund daran, die gültigen Richtlinien aufzuweichen.

Was ist möglich in Deutschland?

Die Art und Weise der Bestattung eines Verstorbenen ist in Deutschland strenger limitiert als in anderen Ländern. Das hat verschiedene Gründe und führt dazu, dass einzig und allein Die Erd- und Feuerbestattung zulässig sind. Der Tote wird also entweder klassisch begraben und ein Grabstein erinnert an ihn, oder er wird verbrannt. In diesem Falle eröffnen sich noch einmal einige weitere Möglichkeiten, die Asche kann etwa in einer Urne in einem Kolumbarium verwahrt werden, sie kann aber auch in einem sogenannten Friedwald ihre letzte Ruhe finden. Dabei wird die Urne am Fuße eines Baumes vergraben. Allerdings ist das nicht in allen Bundesländern möglich. Grundsätzlich ist es in der Bundesrepublik elementar, dass eine letzte Ruhestätte zwingend auf einem Friedhof verortet sein muss. In der freien Natur sind Bestattungen nicht zulässig. Manche Bundesländer erlauben dabei auch, die Asche auf einer Wiese innerhalb eines Friedhofs zu verstreuen.

Entscheidungskriterien für die richtige Bestattung

Die Frage nach der richtigen Bestattung trifft Menschen meist zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Ein naher Angehöriger ist gestorben und die Trauer nimmt Überhand. Und nun warten auch noch zahlreiche unmittelbare Entscheidungen. Deshalb ist es immer gut, wenn der Verstorbene selbst bereits die gewünschte Art der Bestattung gewählt hat. Das ist aber nicht immer der Fall. Besonders in tragischen Fällen, wenn der Verstorbene unvermutet aus dem Leben gerissen wurde, gilt in Deutschland das Gewohnheitsrecht. Dieses weist das Recht der Entscheidung zunächst einmal dem Ehepartner zu. Existiert dieser nicht, werden etwaige Kinder gefragt. Sind auch diese nicht vorhanden, kommen die Eltern oder Geschwister ins Spiel. Oftmals gibt dabei die Trauer den Ausschlag für eine Erdbestattung. Die Angehörigen haben dann einen Anlaufpunkt, einen Grabstein, den sie zur Trauer nutzen können. Rationalere Entscheidungen gehen hingegen oftmals in Richtung einer Feuerbestattung und der Verwahrung in einem Kolumbarium. Diese sind im Volksmund auch als Urnenwand oder Urnenpyramide bekannt und bieten ebenfalls einen festen Ort der Trauer, sind aber sehr viel weniger pflegeaufwändig. Vielen behagt die Vorstellung allerdings nicht, einen geliebten Menschen zu verbrennen. So oder so bleibt die Entscheidung der richtigen Bestattung eine private Abwägungssache, in der zwischen falsch und richtig eigentlich nicht unterschieden werden kann.

Gesetzlich verbotene Bestattungsarten

Die Frage der Bestattung bringt viele Deutsche auf die Palme. Die hohe Regulierung in Deutschland kommt ihnen vor allem in dieser persönlichen Thematik übertrieben und kleingeistig vor. Denn um den Angehörigen Trost zu spenden, wäre eine Bestattung dort am passendsten, wo der Verstorbene sich zeit seines Lebens gerne aufgehalten hat. Deshalb existieren in anderen Ländern die verschiedensten Bestattungsarten, die das deutsche Recht aber nicht hergibt. Eines der bekanntesten Beispiele ist die Flussbestattung. Dabei wird die Asche des Verstorbenen nach einer Zeremonie ins Wasser eines Flusses gestreut, Mensch und Natur werden eins. Grund für das Verbot in Deutschland sind laut Christoph Keldenich, Vorsitzender der aeternitas Verbraucherinitiative Bestattungskultur, kulturelle und hygienische Gesichtspunkte. Einem Schwimmer oder Taucher solle demnach nicht zugemutet werden, in einem Gewässer zu schwimmen, in dem die Asche von Toten verstreut wurde. Vor einigen Jahren hatte die FDP in Baden-Württemberg eine Initiative gestartet, um Bestattungen im Bodensee zuzulassen. Daran ist sie im Landtag aber gescheitert. Von Schweizer Seite aus ist es erlaubt, Seebestattungen im Bodensee durchzuführen, was das deutsche Verbot und seine Begründung ein wenig ad absurdum führt. Einzige Ausnahme des Verbots ist die Bestattung auf See. Ein waschechter Seemann also kann nach seinem Tod dem Ozean zugeführt werden, und das auch ganz legal in Deutschland.

Asche wird zu Diamant

Ebenfalls verboten sind in Deutschland laut Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratoriums deutsche Bestattungskultur, Flug-, Luft-, Ballon- oder Felsbestattungen. Außerdem nicht dem deutschen Recht entsprechen Diamantbestattungen, die in den vergangenen Jahren einen enormen Zuwachs erhalten haben. Allerdings ist die Frage nach der Legalisierung alternativer Bestattungsarten nicht so drängend, wie vermutet werden könnte. Nur ein sehr geringer Teil der Betroffenen interessiere sich überhaupt für solcherlei Formen der Totenverwahrung, wie Wirthmann versichert. Wichtig ist auch, dass nahezu alle alternativen Bestattungsarten auf der Feuerbestattung beruhen. Nur Asche lässt sich beispielsweise während eines Flugs in den Lüften verteilen. So ist es auch bei Diamantbestattungen. Diese stellen sich als besonders kompliziert und aufwändig dar. Die Asche des Toten kommt zunächst einmal in ein Labor und wird analysiert. Dann wird der Kohlenstoff herausgelöst und gereinigt. Unter hohem Druck und hohen Temperaturen entsteht aus dem Kohlenstoff Graphit, ihm wird dann ein Diamantkristall zugefügt. Dann kann es mehrere Wochen oder sogar Monate dauern, irgendwann aber ist aus der Asche eines Verstorbenen ein Diamant geworden. Auch diese Methode der Bestattung ist selbstredend Geschmackssache. Was für den einen eine schöne Erinnerung an das gemeinsame Leben mit dem Verstorbenen darstellt, erscheint anderen einfach nur geschmacklos. Diamantbestattungen gehören jedenfalls zu den teuersten Bestattungsarten überhaupt.

Bestattungs-Tourismus nimmt zu

Wegen der hohen deutschen Regulierung wenden sich viele Angehörige eines Verstorbenen mit ihrem Wunsch nach einer alternativen Bestattung ans Ausland. Mitunter ist ein regelrechter Tourismus rund um die richtige Art und Weise der Totenverwahrung entstanden. Die Niederlande beispielsweise gilt mit ihren liberalen Regelungen als gefragter Anlaufpunkt. Die Maas, die unter anderem durch die niederländische Stadt Venlo fließt, ist letzter Ruheort vieler Verstorbener, auch vieler Deutscher. Eine solche Bestattung ist dabei nicht illegal, denn in den Niederlanden gilt niederländisches Recht und dieses erlaubt eine Bestattung auf einem Fluss, wie Oliver Wirthmann erklärt.

Autor:

Jürgen Messner aus Gelsenkirchen

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