Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bietet Bürgern verlässlich zügigen Rechtsschutz

Gelsenkirchener Verwaltungsgericht

Mehr als zwei Drittel (68%) der im Jahr 2012 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erledigten Klageverfahren waren weniger als ein Jahr anhängig. Insgesamt sind im vergangenen Jahr rund 7.500 Verfahren eingegangen, 5,7% mehr als im Vorjahr. Die Zahl der eingegangenen Asylverfahren erhöhte sich um 60%. Gleichzeitig konnte jedoch die Zahl der während des Jahres anhängigen Verfahren gegenüber dem Vorjahr um nahezu 6 % auf rund 5.700 reduziert werden. Dieser Abbau wurde möglich, weil es gelungen ist, die durchschnittliche Laufzeit eines Klageverfahrens konstant bei etwa 10 Monaten zu halten. In den Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes lag die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2012 bei 1,6 Monaten.

Für die Bürger folgt aus diesen Zahlen, dass der bereits in den Vorjahren zu verzeichnende positive Trend im Hinblick auf einen möglichst effektiven Rechtsschutz weiterhin anhält und sie in einem überschaubaren Zeitraum eine gerichtliche Überprüfung ihres Rechtsschutzbegehrens erhalten.

Bei der heutigen Jahrespressekonferenz dankte Präsident Fessler den Kommunen im Gerichtsbezirk, die im Regelfall als Beklagte an den Klageverfahren beteiligt sind, für ihre Mitwirkung bei der zügigen Abwicklung der anhängigen Gerichtsverfahren. Da im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, ist das Gericht für die zügige Bearbeitung der Klagen darauf angewiesen, dass die beklagten Kommunen dem Gericht ihre Verwaltungsvorgänge möglichst kurzfristig nach der Klagezustellung zusenden. In einer Vielzahl von Verfahren kam es nach einer Prüfung durch das Gericht aufgrund von Hinweisen an die Beteiligten, auch im Rahmen von Erörterungsterminen, nicht mehr zu einer streitigen Entscheidung, da sich die Beteiligten einigten, oder der Rechtsstreit nach einem rechtlichen Hinweis seine Erledigung fand.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird diese Bemühungen zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits auch im kommenden Jahr nicht nur im Rahmen des klassischen Klageverfahrens fortsetzen, sondern bietet daneben auch das Verfahren vor dem Güterichter an. Bereits in der Vergangenheit bestand die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein gerichtliches Mediationsverfahren durchzuführen. Nach dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ werden im kommenden Jahr drei Güterichter tätig sein und Verfahren zur Konfliktbeilegung außerhalb des „klassischen“ Klageverfahrens anbieten.

Ein weiterer Beitrag zur bürgernahen Modernisierung des Verfahrensablaufs ist die Teilnahme des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs ab dem 1. Januar 2013. Durch die Einrichtung des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“ (EGVP) können ab dem nächsten Jahr mit einer digitalen Signatur versehene Klagen und Schriftsätze in einem gesicherten Verfahren auch auf elektronischem Wege bei Gericht eingereicht werden.

Auf der Jahrespressekonferenz dankte der Präsident des Verwaltungsgerichts den Kommunen auch dafür, dass Sie erneut Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben, um die im vergangenen Jahr begonnene Ausstellung im Eingangs- und Sitzungssaalbereich des Gerichts fortzusetzen. Nachdem die Präsentation im vergangen Jahr dem „Blick von oben“ gewidmet war, stehen im kommenden Jahr die architektonisch vielfältig gestalteten Rathäuser der im Gerichtsbezirk gelegenen Kommunen im Mittelpunkt.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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