Sanierung nach zweierlei Maß? Zwei Straßen, zwei Beispiele - Wer wann bei Straßenschäden zahlen muss

Kaputte Eckhofstraße, die äußerst gefährlich ist: Hier tut sich in Sachen Sanierung wohl nichts. | Foto: Gerd Kaemper
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  • Kaputte Eckhofstraße, die äußerst gefährlich ist: Hier tut sich in Sachen Sanierung wohl nichts.
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Die Eckhofstraße in Beckhausen ist ab der Lüttkebergstraße eine Gefahrenquelle für Autos und Fußgänger. Gravierende Schlaglöcher und unbefestigte Straßenränder sorgen für ein Ärgernis. Eine Leserin beschwert sich, dass sich hier nichts tut. Anders in Ückendorf: Die Barenscheidstraße ist scheinbar intakt, hier wurden die Anwohner aber über eine anstehende Sanierung informiert. Wie passt das zusammen?

"Ich habe dadurch einen Schaden an meiner Radfelge verursacht, weil ich aufgrund entgegenkommender Fahrzeuge ausweichen musste", so die Beckhauserin Nicole Behr, die auf der Eckhofstraße unterwegs war. Dadurch sei Luft aus dem Reifen entwichen. Glück bewahrte sie vor Schlimmerem. "Nur gut, dass ich innerhalb von ein paar Kilometern unterwegs war, sonst hätte wer weiß was passieren können."
Die Stadtspiegel-Leserin hat schon die Mängelmelde-App "GE-meldet" genutzt, um den Fall zu dokumentieren.
Seit zwölf Jahren wohnt sie in dem Stadtteil und beobachtet, dass der Zustand der Straße immer schlimmer wird. Teilweise seien zehn Zentimeter hohe Höhenunterschiede an den Kanten entstanden.

Das Problem wird auch dadurch verschärft, dass viele Autofahrer diese Straße nutzen, weil viele die große Baustelle auf der Horster Straße umfahren wollen.
Doch nicht nur für Autofahrer bedeutet die Eckhofstraße eine Gefahrenquelle, auch als Fußgänger müsse man Angst haben, von den Autos angefahren zu werden, weiß die Stadtspiegel-Leserin von ihren Hundespaziergängen. Berechtigterweise fragt sie sich: "Wann wird hier endlich mal was passieren?"
Oliver Schäfer, Pressesprecher der Stadt, kann beruhigen: "Uns ist bewusst, dass da etwas gemacht werden muss, weil der Fahrbahnrand beschädigt ist. Wir wären da schon drangegangen, witterungsbedingt war das aber nicht möglich."
Nun werden im ersten Quartal des neuen Jahres die Reparaturarbeiten durchgeführt. Diese sind nicht kostenpflichtig für die Anlieger, weil es der Erhaltung der Funktionstüchtigkeit dient. Die Straße sei langfristig für eine grundlegende Sanierung vorgesehen.
Wann eine Straße für eine Sanierung in Frage kommt, wird in den Bezirksvertretungen entschieden.

Womit wir bei einem zweiten Beispiel sind.
Kürzlich ging ein Schreiben an die Eigentümer an der Barenscheidstraße in Ückendorf raus, eine Straße, die zwar schon geflickt, aber noch relativ gut erhalten ist. Diese soll zur "Aufrechterhaltung der Sicherheit eine neue Fahrbahndecke" erhalten. Laut Kommunalabgabengesetz müssen sich die Eigentümer an den Kosten beteiligen, wenn eine Straße grundsaniert wird. "Man wird hier vor vollendete Tatsachen gestellt und tut so, als würde man die Anwohner rechtzeitig informieren", meint beispielsweise Claudia Terlunen, die horrende Kosten auf sich zukommen sieht. Außerdem kritisiert sie, dass auch die Gullideckel mit erneuert würden.
Doch bei dieser Straße geht es gerade darum, höhere Kosten zu vermeiden.
"Man muss immer jede Straße für sich betrachten", erklärt dazu Oliver Schäfer. "Bei der Barenscheidstraße haben wir die Möglichkeit, die Schäden zu begrenzen und können vermeiden, dass in zehn Jahren eine viel umfangreichere Sanierung durchgeführt werden muss." Unterbauarbeiten seien beispielsweise sehr viel kostspieliger.
Doch im speziellen Fall der Barenscheidstraße wird eine neue Oberflächendecke auf einen noch intakten Unterbau aufgetragen. "Die oberste Verschleißschicht muss erneuert werden. Diese hilft, die Konstruktion der Straße zu verbessern", so Schäfer. Gullideckel würden dabei grundsätzlich immer mit erneuert.
Ob letztendlich die Kosten nach dem §8 Kommunalabgabengesetz (KAG) auf die Anlieger umgelegt werden kann, entscheide sich erst nach Abschluss aller Arbeiten. Dabei müsse die wirtschaftliche Aufwertung für die Anwohner signifikant sein.

Ergo: Alle Straßen in Gelsenkirchen werden unterschiedlich bewertet. Ob eine Straße demnächst für eine Sanierungsmaßnahme in Frage kommt, lässt sich im Referat Verkehr beim "Team Erschließungsbeiträge und Beiträge nach KAG" unter Telefon 1694464 und 1693928 erfragen. 

Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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