Bürgerservice des Justizministeriums NRW: Experten informieren über Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung

4. Dezember 2014
14:00 Uhr
Vorsorge und Betreuungsvollmacht, 45899 Gelsenkirchen
Was ist wenn? | Foto: PRIVAT

Der Start in ein neues Jahr ist für viele Menschen ein Grund, sich wieder den "guten Vorsätzen" zu widmen. Aber nicht nur Diät, Sport und mehr Freizeit sind gute Vorsätze, auch rechtliche Themen, wie zum Beispiel die Vorsorgevollmacht sollten Beachtung finden.

In zwölf Monaten kann viel geschehen - vom Eisunfall im Winter über den Sturz mit dem Rad bis zum Betriebsunfall. Im schlimmsten Fall ist man durch solche Geschehen wochenlang im Krankenhaus handlungsunfähig.

Dass automatisch dann die Angehörigen Angelegenheiten für einen regeln können, wird zwar vorausgesetzt, doch die Realität sieht anders aus.

Daher ist es wichtig rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht zu regeln, wer sich im Krankheitsfall beispielsweise um die Bankgeschäfte und andere wichtige Angelegenheiten kümmern soll.

Am Donnerstag, 4. Dezember, in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0211/837-1915.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt.

Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden:

NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0211/837-1937 erreichbar.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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