Wenn die Kohle knapp wird

oder eine Information über die Fallen bei der gemeinnützigen Vereinsführung

Um es gleich vorweg zu nehmen: auch wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten! Aber, wir dürfen berichten und auch eins zu eins wiedergeben, was unsere befreundeten Anwälte und Mitglieder uns aus ihrer Praxis berichten.

Dies ist aus gegebenen Anlass und weil uns immer mehr Anfragen erreichen, hier eine dringend benötigte Information für alle betroffenen Vereine und Organisationen. (Zusammengestellt von der 1. Vorsitzenden Petra Behling)

Was tun, wenn eine gemeinnützige Institution in finanzielle Schieflage gerät!?

Zunächst einmal tief durchatmen und sich Hilfe holen! Denn auch gemeinnützige Vereine und Verbände unterliegen vielen rechtlichen Auflagen. Gerade das Vereinsrecht ist immer noch ein stiefmütterlich vernachlässigtes Kind und dennoch kann man in so viele Fallen tapsen. Um in diesem Fall den Vorstand vor regresspflichtigen Entscheidungen zu bewahren und die ehrenamtliche Tätigkeit nicht zum privaten finanziellen Klotz am Bein weiterhin mit sich rumzuschleppen, ist es dringend notwendig, Transparenz zu schaffen.

Wohl dem Verein, der für seinen Vorstand vorgesorgt hat und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dann beschränkt sich die Haftung auf grob fahrlässige Entscheidungen bzw. auf eventuell wissentlich (leider auch nicht wissentlich) getroffene oder nicht getroffene wichtige Handlungen.

Hat ein Verein keine finanziellen Verpflichtungen (mehr), sind alle aus dem Schneider und die Liquidation kann gemäß Satzung erfolgen. Sind allerdings noch Rechnungen offen (sind also Gläubiger bzw. potentielle Gläubiger vorhanden), sieht die Sachlage schon wieder ganz anders aus.
Dann muss das zuständige Insolvenzgericht (für Gelsenkirchen z.B. Essen) zur Hilfe herangezogen werden. Dies ist nun mal unabhängig vom Zweck der Institution (in diesem Fall eine Gemeinnützigkeit) zwingend erforderlich, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder auch drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

Ich kann an dieser Stelle nur jeden davor warnen, panisch los zu rennen und z.B. Vereinsvermögen (wie z.B.: Computer, Einrichtungsgegenstände, Equipment, Fahrzeuge usw.) zu veräussern!!! Wenn man genau weiss oder meint, dass dies zur Befriedigung der vorhandenen Gläubiger ausreicht, kann dies zwar ein Weg aus der Misere sein, sollten aber plötzlich noch unvorgesehene Kosten oder neue Gläubiger dazu kommen, hat man sich unwissentlich vielleicht des Insolvenzbetruges oder gar der Insolvenzverschleppung strafbar gemacht und das ist nun mal leider grob fahrlässig und da hilft dann auch keine Versicherung!!!!

Wendet Euch also unbedingt bei Zweifeln an eine Beratungsstelle oder an einen niedergelassenen Rechtsanwalt (Schwerpunkt: Insolvenzrecht), damit es kein böses Erwachen gibt!

Einen guten Rat gibt es auch immer kostenlos (wer nicht zu Schuldlos e.V. kommen kann oder will) bei Harald Thome bzw. seinem Tacheles e.V.
Ich wünsche es Keinem in diese Lage zu kommen, schließlich haben wir alle das gleiche Ziel: wir wollen ehrenamtlich da Hilfe leisten, wo sie benötigt wird!

Liebe Grüße
Petra Behling
Schuldlos e.V.
www.schuldlos-ev.de

Autor:

Petra Behling aus Gelsenkirchen

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