Hartz IV Empfänger unter Generalverdacht

In einer Verwaltungsvorlage des Ennepe Ruhr Kreises für den Ausschuss für Arbeitsmarktpolitik am 07.03. und dem Kreistag am 26.03.2012 wird die Verfahrensweise des Jobcenters EN bei Mietangelegenheiten und Wohnungswechsel erläutert.
Ausgangspunkt ist ein Antrag der CDU der die Verwaltung zur Überarbeitung der Richtlinien des Jobcenters EN bezüglich des Verfahrens des Jobcenters bei Wohnungswechsel von Hartz IV Empfängern sowie direkter Erstattung der Mietkosten an den Vermieter auffordert.
Dieser Antrag schert alle Erwerbslosen über einen Kamm und diskriminiert diejenigen, die sowieso schon im täglichen Kampf ums Überleben stehen .
Die Hartz IV Empfänger werden quasi pauschal als Mietpreller und -nomaden hingestellt und sollen entmündigt werden !
Es mag zwar Einzelfälle geben, die Zahl dieser Fälle dürfte aber durchschnittlich nicht höher liegen als bei Mietern, die keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II in Anspruch nehmen müssen und in allen solchen Fällen steht dem Vermieter das aus dem Mietrecht resultierende Klagerecht zu.
Der Antrag jedoch läuft auf eine Aushebelung des Mietrechts hinaus und würde sich bei Annahme als Gelddruckmaschine für Vermieter erweisen.
DIE LINKE. ist empört und lehnt das Ansinnen dieses CDU Antrages ab !

Autor:

Ulrich Rothtauscher aus Gevelsberg

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