Gladbecker Brandstifter ein Wiederholungstäter?

Brandstiftung ist wohl der Grund für das Feuer, dem am 26. April eine Partyscheune an der Pelkumer Straße zum Opfer fiel. Noch am Brandabend konnte die Polizei einen Tatverdächtigen festnehmen.
  • Brandstiftung ist wohl der Grund für das Feuer, dem am 26. April eine Partyscheune an der Pelkumer Straße zum Opfer fiel. Noch am Brandabend konnte die Polizei einen Tatverdächtigen festnehmen.
  • hochgeladen von Uwe Rath

Gladbeck. Schneller Fahndungserfolg für die Polzei: Bereits am Montag, 29. April, konnte die Festnahme eines Tatverdächtigen betreffs der beiden Brände am Freitag, 26. April, vermeldet werden.

Nach dem Feuer in den Nachmittagsstunden fiel dem abendlichen Brand (der LOKALKOMPASS berichtete) bekanntlich gegen 21.50 Uhr eine Partyscheune an der Pelkumer Straße nahe der B 224 an der Stadtgrenze zu Bottrop-Boy zum Opfer. Schon zu diesem Zeitpunkt gab es Mutmaßungen, beide Feuer könnten von einem Brandstifter gelegt worden sein.

Gegen 22.30 Uhr wurde die Polizei dann zum Streichelzoo am Wittringer Wasserschloss gerufen. Dort hatte eine Zeugin eine unbekannte Person bei einem Einbruch beobachtet. Noch in Tatortnähe konnten die polizeilichen Einsatzkräfte einen Tatverdächtigen festnehmen. Im Laufe der anschließenden Vernehmung ergab sich der Verdacht, der Mann könnte auch für die beiden genannten Brände verantwortlich sein. Der Mann hat die Brandstiftung zwar nicht zugegeben, dennoch erließ der zuständige Haftrichter einen Untersuchungshaftbefehl.

Bis Redaktionsschluss dauerten die polizeilichen Ermittlungen an.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 35-jährigen Gladbecker. Wie aus sehr gut informierter Quelle zu erfahren war, ist es der Mann, der Anfang des Jahres 2012 durch gleich mehrere Brandstiftungen (Rathaus, Stadtbücherei und City-Center) für Aufsehen und Unruhe sorgte, ehe er dann endlich festgenommen werden konnte. Der 35-jährige wurde rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt, die er inzwischen abgesessen hat und sich daher auf freiem Fuß befand.

Darüber, ob der Tatverdächtige, sofern ihm die neuerlichen zwei Brandstiftungen nachgewiesen werden können, für längere Zeit inhaftiert oder aber in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird, kann nur spekuliert werden.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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