Eindeutig: KKEL verliert alle 20 Arbeitsgerichtsprozesse gegen klagende Hebammen aus Gladbeck

Seit Monaten läuft der Rechtsstreit der klagenden Hebammen gegen ihren Arbeitgeber "Katholischen Kliniken Emscher Lippe" (KKEL). Ein Ende oder gar eine Einigung scheint derzeit absolut nicht in Sicht. | Foto: Archiv
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  • Seit Monaten läuft der Rechtsstreit der klagenden Hebammen gegen ihren Arbeitgeber "Katholischen Kliniken Emscher Lippe" (KKEL). Ein Ende oder gar eine Einigung scheint derzeit absolut nicht in Sicht.
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Gladbeck. Das Debakel für die "Katholischen Kliniken Emscher Lippe" (KKEL) ist perfekt: Die gegenüber den in der Geburtshilfe-Abteilung im St. Barbara-Hosital tätigen Hebammen ausgesprochenen Kündigungen sind nach den Urteilen des zuständigen Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen allesamt unwirkam.

Bekanntlich hat die KKEL einen Tag vor Heiligabend 2016 alle Hebammen von der Arbeitspflicht freigestellt unter Fortzahlung der Vergütung und die Geburtshilfeabteilung des Krankenhauses geschlossen. Betriebsbedingte Änderungskündigungen für alle elf Hebammen waren bereits zuvor erfolgt und zwar mit dem Angebot, die Hebammen als Pflegehelferinnen weiter zu beschäftigen, was allerdings mit einer Reduzierung der Vergütung um vier Tarifgruppen, was einem Einkommensverlust von fast 50 Prozent bedeutet hätte.

In zwei der elf Prozesse wurden Vergleiche abgeschlossen, nach denen die betroffenen Hebammen vorzeitig einer Altersrente beanspruchen können bei gleichzeitigem Ausgleich aller Rentennachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung und der kirchlichen Zusatzversorgungskasse, sowie bei Ausgleich aller Nettonachteile bis zum Renteneintritt. Dies wertet die Klägerseite als durchaus erfolgreichen Abschluss dieser zwei Prozesse. Die übrigen neun Prozesse wurden sämtlich zulasten der "KKEL" entschieden. Alle zuständigen Kammern des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen stellten dabei fest, dass die Kündigungen unwirksam waren wegen eines tariflichen Sonderkündigungsschutzes in den AVR Caritas.

Neun Klägerinnen bis heute freigestellt - bei Fortzahlung der Vergütung

Nach dieser ersten Kündigungswelle blieben also noch neun Hebammen übrig, die gegen ihren Willen noch heute freigestellt sind - unter Fortzahlung der Vergütung. Diese neun Hebammen erhielten dann am 31. März 2017 eine weitere Kündigung als außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist zum 30. September 2017. Nach dem Inhalt dieser Kündigungen sollten sieben Hebammen ausscheiden und zwei Hebammen als Arzthelferinnen mit Verringerung der Vergütung um eine Tarifgruppe weiter arbeiten dürfen ab dem 01. Oktober 2017. Bei dieser zweiten Kündigungswelle wurden erstmals Abfindungen angeboten mit pauschal drei Brutto-Monatsgehältern pro Rechtsstreit bei Betriebszugehörigkeiten von weitgehend über 30 Jahren.

"Ein solches Angebot ist schon für juristische Laien erkennbar unfair und nicht diskutabel," empört sich der Gladbecker Rechtsanwalt Martin Löbbecke, der die Interessen der betroffenen Hebammen vertritt. Daher, so Löbbecke, habe man in allen verbliebenen neun Prozessen auf ein Urteil gedrängt. Anfang September wurden schließlich an zwei Verhandlungstagen die letzten Rechtsstreite aus der zweiten Kündigungswelle entschieden. Und Martin Löbbecke zieht ein - aus der Sicht der Klägerinnen - sehr zufriedenstellendes Urteil: "In allen Fällen wurde die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Es steht zu vermuten, dass die weiteren Kammern des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen wie die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen grundlegende Bedenken haben an der Möglichkeit zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse, da die betreffenden Paragraphen der allgemeinen Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas die fristgerechte Kündigung ausschließen und für die außerordentliche Kündigung allenfalls die Möglichkeit einer Herabgruppierung um eine Vergütungsgruppe vorsehen. Die KKEL GmbH konnte nicht plausibel machen, warum die Hebammen nicht wie bisher in der Gynäkologie weiter arbeiten können."

Hoffnung auf "Einsicht" bei kirchlichen Entscheidungsträgern

Rechtsanwalt Löbbecke hat die Hoffnung noch nicht verloren, das sich bei den kirchlichen Entscheidungsträgern der "KKEL" eventuell doch noch eine gewisse "Einsicht" entwickelt. "Der Aufsichtsrat hat sich bisher gesperrt. Letztendlich bestimmende Gesellschafter sind aber weiterhin die Katholische Kirchengemeinde St. Lamberti und drei weitere Kirchengemeinden," führt Löbbecke aus. Möglich wäre aus seiner Sicht natürlich auch die Durchführung von neun Berufungsverfahren oder eine dritte Kündigungswelle mit Ausspruch von neun weiteren Kündigungen mit einer anderen Begründung zum 31. März 2018. "Wir sind bereit auch diese abzuwehren," zeigt sich der Rechtsanwalt auch im Namen seiner Mandanten kämpferisch.

Löbbecke kann nicht nachvollziehen, Warum die "KKEL" bislang keine ernsthaften Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelung aufgenommen hat. Seinen Worten nach konnten die "KKEL"-Vertreter weder die Klägerinnen noch dem Arbeitsgericht dieses Verhalten erklären. Martin Löbbecke: "Dies hat den Vorteil, dass keine finanziellen Lösungen mehr diskutiert werden müssen, sondern die vertragsgerechte Beschäftigung der Hebammen demnächst wohl gerichtlich eingeklagt werden muss. In den bisherigen Prozessen ging es nur um eine vorläufige Weiterbeschäftigung bis zum Erlass des Urteils. Dies hielt das Arbeitsgericht Gelsenkirchen für unzumutbar wegen der extrem hohen Kosten bei Wiedereröffnung der Geburtshilfe. Wenn aber demnächst rechtskräftig fest steht, dass die Arbeitsverhältnisse der Hebammen nicht beendet werden können, wird eine Beschäftigung nicht weiter verweigert werden dürfen."

Nach Ansicht des Rechtsanwaltes, besteht durch die Entwicklung dieser Prozesse nunmehr doch wieder ernsthaft Hoffnung auf eine Neubesinnung der Gesellschafter der "KKEL" in Richtung der Wiedereröffnung der Geburtshilfe. Aktuell sei Gladbeck nämlich noch immer Plankrankenhaus im Bereich der Geburtshilfe. Die Schließung der Geburtshilfestation werde bisher vom Regierungspräsidenten nur geduldet. "Auf unsere Intervention hin hat die Regierungspräsidenten den Vorgang erneut der Landesregierung vorgelegt zu Überprüfung der öffentlichen Interessen an der Aufrechterhaltung einer Geburtshilfe in Gladbeck," berichtet Löbbecke.

Daher, so seine Einschätzung, seien nunmehr auch wieder die politischen Entscheidungsträger in Gladbeck gefragt. "Die neue Landesregierung sollte nicht nur von elf Hebammen, der Elterninitiative zur Rettung der Geburtshilfe und einer Anwaltskanzlei aus Gladbeck Meinungen zur Bildung der eigenen Meinung erhalten. Vielmehr sind nunmehr der Bürgermeister, der Rat der Stadt Gladbeck und die in Gladbeck aktiven Parteien aufgerufen, der Regierungspräsidentin Fellner und der Landesregierung die eigenen Argumente mitzuteilen, die für den Fortbestand einer Geburtshilfe in der Stadt Gladbeck sprechen, fordert Löbbecke unmissverständlich.

Selbstverständlich mache es auch Sinn, wenn Vereine, Bürger und sonst interessierte Personen in diesem Verwaltungsverfahren ihre Meinung bekunden. Die Geburtshilfe dürfe nämlich erst dann endgültig geschlossen werden, wenn dies im Feststellungsbescheid der Regierungspräsidentin niedergelegt ist.

"KKEL riskiert Status als "Plan-Krankenhaus!"

"Bis zu diesem Tag besteht nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Geburtshilfe. Diesbezüglich hat der Anwalt der KKEL GmbH in den Gerichtsterminen am 5. und 6. September 2017 erstmals zugegeben, dass die KKEL GmbH derzeit ihren gesamten Status als Plankrankenhaus riskiert. Wird nämlich eine medizinische Versorgung entgegen den Festlegungen des Krankenhausplans nicht gewährt, kann der Status als Plankrankenhaus insgesamt entzogen werden. Wir hoffen deshalb wie bereits im Kalenderjahr 2016 nun auf umfangreiche Unterstützung durch den Bürgermeister, den Rat der Stadt Gladbeck, die politischen Parteien und die Bürger dieser Stadt: Bitte teilen Sie alle Ihre Meinung der Regierungspräsidentin Fellner und dem Landesgesundheitsministerium mit!" ruft Martin Löbbecke zu deutlichen Zeichen der Solidarität auf.

Seit Monaten läuft der Rechtsstreit der klagenden Hebammen gegen ihren Arbeitgeber "Katholischen Kliniken Emscher Lippe" (KKEL). Ein Ende oder gar eine Einigung scheint derzeit absolut nicht in Sicht. | Foto: Archiv
Rechtsanwalt Martin Löbbecke vertritt die Interessen von derzeit noch neun Hebammen, die in der Geburtshilfe-Abteilung des St. Barbara-Hospitals tätig waren. Und Löbbecke kann mit dem bisher Erreichten sicherlich zufrieden sein: Von bislang 20 Arbeitsgerichtsprozessen konnte er im Auftrag seiner Mandantinnen 20 gewinnen! | Foto: Archiv
Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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