Gutachten "Brokamp-Siedlung" liegt vor: Schadstoffwerte liegen im zulässigen Bereich

Dem Dauerstau auf der B 224 zum Trotz: Das nun im Gladbecker Rathaus vorliegende Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Luftschadstoffbelastung für die so genannte "Brokamp-Siedlung" im zulässigen Bereich liegt. | Foto: Dyhringer/Lokalkompass Gladbeck
  • Dem Dauerstau auf der B 224 zum Trotz: Das nun im Gladbecker Rathaus vorliegende Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Luftschadstoffbelastung für die so genannte "Brokamp-Siedlung" im zulässigen Bereich liegt.
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Butendorf. Aufatmen am Willy-Brandt-Platz Rathaus: Die Schadstoffwerte in der Siedlung am Brokamp liegen im zulässigen Bereich und überschreiten die Grenzwerte nicht!

Das stelle, so die Mitteilung aus dem Rathaus, ein Fachgutachten, das die Stadt bei einem renommierten Ingenieurbüro in Auftrag gegeben hat, eindeutig fest. Die Ergebnisse würden demnach zeigen, dass die Grenzwerte für Feinstaub- und Stickstoffbelastungen unterschritten würden. Der Jahresmittelwert der Stickstoffdioxidbelastung betrage in der Siedlung am Brokamp maximal 37,7 Mikrometer pro Kubikmeter Luft, der Grenzwert liege aber bei 40 Mikrometer. Dazu werde an maximal 23 Tagen der zulässige Feinstaubwert (PM10) überschritten. Auch die Feinstaub-Messstation an der Goethestraße habe bislang erst neun Überschreitungstage aufgezeichnet, erlaubt seien in beiden Fällen 35 Tage.

Anwohner der Brokamp-Siedlung hatten vermutet, dass aufgrund der hohen Verkehrsbelastung durch A 2 und B 224 die Grenzwerte überschritten werden. Daher wurde eine Klage gegen die Stadt eingereicht, um verkehrslenkende Maßnahmen auf der B 224 durchzusetzen.

Von diesen Maßnahmen rate das Fachgutachten ausdrücklich ab, ist einer Mitteilung aus dem Rathaus zu entnehmen. Vielmehr würde die geforderte Reduzierung auf Tempo 50 sich sogar negativ auf die Luftschadstoffbelastung auswirken. Denn aufgrund der gegenüber Tempo 70 ungünstigeren Wahl des Ganges und der damit verbundenen Drehzahl würden sich die Emissionen erhöhen. Und auch eine Aufnahme in die Umweltzone sowie ein LKW-Nachtfahrverbot könnten nach Meinung der Gutachter nur minimale Verbesserungen mit sich bringen. Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Urteil: „Da für das Jahr 2016 keine Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt werden konnten und die untersuchten verkehrlichen Maßnahmen auf der B224 nur minimal positive, beziehungsweise sogar negative Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung hätten, kann aus lufthygienischer Sicht auf die vorgeschlagenen verkehrslenkenden Maßnahmen verzichtet werden.“

Das komplette Gutachten kann bereits auf der städtischen Homepage www.gladbeck.de/brokamp eingesehen werden. Zusätzlich wird sich aber auch die Politik noch einmal mit dem Thema befassen. So wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein Sachstandsbericht zu dem Thema auf der Tagesordnung stehen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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