Denkmalschutz "St. Elisabeth": Gladbecker CDU attackiert Bürgermeister Roland

Die CDU-Ratsfraktion sieht Bürgermeister Ulrich Roland in der Pflicht, fordert ihn zur Einhaltung und Umsetzung der beiden Kulturausschuss-Beschlüsse auf, wonach die Ellinghorster Kirche "St. Elisabeth" also nicht in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck aufgenommen wird.
  • Die CDU-Ratsfraktion sieht Bürgermeister Ulrich Roland in der Pflicht, fordert ihn zur Einhaltung und Umsetzung der beiden Kulturausschuss-Beschlüsse auf, wonach die Ellinghorster Kirche "St. Elisabeth" also nicht in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck aufgenommen wird.
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Ellinghorst. Heftige Kritik von der CDU-Ratsfraktion einstecken muss Bürgermeister Ulrich Roland betreffs der Aufnahme der Ellinghorster Kirche „St. Elisabeth“ in die städtische Denkmalliste.

In einer Pressemitteilung führt der Stellvertretende Bürgermeister Hans-Joachim Kalb aus, dass nach der gültigen Hauptsatzung der städtische Kulturausschuss für Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz alleine berechtigt sei, notwendige und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Kalb spielt damit auf die Ausschusssitzungen im November 2011 und April 2013 an, in deren Verlauf die Aufnahme der Kirche „St. Elisabeth“ in die Denkmalliste (im Jahr 2011 einstimmig und im Jahr 2013 mit nur einer Gegenstimme) ablehnte. Dies, so Kalb, sei in rechtlich nicht zu beanstandender Weise geschehen.

Daher zeigt sich der CDU-Politiker überrascht darüber, dass Bürgermeister Roland nach der Weisung durch Landrat Süberkrüb auch im LOKALKOMPASS ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Stadt Gladbeck als Untere Denkmalbehörde die Aufnahme in die Denkmalliste stets befürwortet, die Politik sich aber durchgesetzt habe.

Kulturausschuss-Beschluss ist zu respektieren und umzusetzen

„Die Beschlüsse des Kulturausschusses und und damit der frei gewählten Vertreter der Bürgerschaft sind zu respektieren und umzusetzen,“ fordert Hans-Joachim Kalb. Bürgermeister Roland hätte die Beschlüsse, wenn sie nach seiner Auffassung das geltende Recht verletzt hätten, beanstanden müssen, erläutert Kalb. Das habe Ulrich Roland aber nicht getan und das gleich zwei mal. Ebenso wenig habe der „Landschaftsverband Westfalen Lippe“ seine abweichende Auffassung in dem dafür eigens vorgesehenen denkmalrechtlichen Benehmensverfahren weiterverfolgt, sondern den ungewöhnlichen und wohl auch einmaligen Weg über die Kommunalaufsicht gewählt.

„Der Bürgermeister ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse durchzuführen,“ stellt Hans-Joachim Kalb unmissverständlich fest. „Es wird nun folgerichtig seine Aufgabe sein, den Rat mit der Entscheidung zu befassen, ob dieser die kommunalpolitische Weisung und den damit verbundenen Eingriff in die Selbstverwaltung hinnehmen oder anfechten will. Es ist unter diesen Umständen nicht nachvollziehbar, weshalb der Bürgermeister die Entscheidung des Landrates voreilig unterstützt. Damit setzt er sich einen anderen Hut auf, statt die Entscheidung des Kulturausschusses pflichtgemäß zu verteidigen.“

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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