Diskussion um "Grundsteuer" sorgt für Kritik aus dem Gladbecker Rathaus

Das Bundesverfassungsgereicht hat eine Überprüfung der bisher gültigen "Berechnungsmethotik der Grundsteuer" angekündigt und damit auch in Gladbeck eine heftige Diskussion ausgelöst. Die CDU warnt bereits vor Steuererhöhungen für Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen, die SPD versucht es mit "Entwarnung" und die Stadtverwaltung hält mit Zahlenmaterial dagegen und lässt durch Bürgermeister Roland verlautbaren: „Wir werden die Bürgerinnen und Bürger dadurch nicht auf kaltem Wege zusätzlich belasten!“ | Foto: Symbolbild
  • Das Bundesverfassungsgereicht hat eine Überprüfung der bisher gültigen "Berechnungsmethotik der Grundsteuer" angekündigt und damit auch in Gladbeck eine heftige Diskussion ausgelöst. Die CDU warnt bereits vor Steuererhöhungen für Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen, die SPD versucht es mit "Entwarnung" und die Stadtverwaltung hält mit Zahlenmaterial dagegen und lässt durch Bürgermeister Roland verlautbaren: „Wir werden die Bürgerinnen und Bürger dadurch nicht auf kaltem Wege zusätzlich belasten!“
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Gladbeck. Die Gladbecker CDU warnt bereits vor höheren Belastungen für Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen, während die SPD es mit "Entwarnung" versucht: Das Thema "Berechnungsmethotik der Grundsteuer" sorgt für heftige Diskussionen.

Fakt ist, dass das Bundesverfassungsgericht besagte Berechnungsmethodik in Frage stellt und die Verfassungsmäßigkeit prüft. Nicht nur Mieter und Hauseigentümer warten gespannt auf das Ergebnis. Gleiches gilt für Stadt Gladbeck, wobei mit einer Entscheidung aber frühestens im März zu erwarten ist.

Im Rathaus macht man keinen Hehl daraus, dass neber der Gewerbesteuer die Grundsteuer eine zentrale Einnahmequelle der Stadt Gladbeck ist. Die Grundsteuer wird auf bebaubare oder bebaute Grundstücke und Gebäude erhoben. Zahlen müssen die Steuer die Eigentümer, die sie jedoch vollständig auf ihre Mieter umlegen können. Somit hat die Grundsteuer für alle hohe Bedeutung.

Gladbecker zahlen rund 168 Euro im Jahr

Und es gibt Zahlenmaterial der Stadtverwaltung. Demnacht fließen pro Jahr 12,7 Millionen Euro an Grundsteuern in die städtische Kasse. Umgerechnet sind das pro Einwohner und Jahre allerdings "nur" rund 168! Euro pro Jahr! Auf dieses "nur" ist man am Willy-Brandt-Platz sogar stolz. Nämlich weil Gladbeck damit trotz der äußerst schwierigen Finanzlage gerade einmal auf Platz 194 von 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen liegt und innerhalb des Kreises Recklinghausen sogar die günstigste Stadt ist. Nimmt man das städtische Zahlenmaterial zur Hand, so zahlt ein Haushalt für ein typisches Einfamilienhaus in einer Zechensiedlung monatlich rund 7 Euro. In einem Neubaugebiet sind es rund 44 Euro und bei einer typischen Mietwohnung rund 25 Euro.

Die Verfassungsrichter prüfen nun allerdings, ob die sogenannten „Einheitswerte“, auf deren Grundlage die Steuer berechnet wird, noch zulässig sind. Der Einheitswert sollte ursprünglich zu einer vergleichbaren, eben „einheitlichen“ Bewertung aller Grundstücke und Gebäude führen. Da er aber immer noch die Wertverhältnisse von 1964 abbildet (in Ostdeutschland sogar die von 1935), kann es stattdessen zu Wertverzerrungen und zu einer uneinheitlichen Besteuerung kommen. Ziel der Überprüfung soll sein, die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen wieder herzustellen.

Zahlreiche Presseberichte befürchten als Folge einer Neubewertung der Grundstücke eine deutliche Steigerung der Grundsteuer, sollte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage in der heutigen Form für verfassungswidrig erklären.

Aus Sicht der Stadt Gladbeck gilt das jedoch nicht: „Es ist falsch, dass es insgesamt zu einer extremen Mehrbelastung durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Grundsteuerreform kommen würde“, versichert Stadtkämmerer Thorsten Bunte. „Vielfach wird ignoriert, dass es erklärtes Ziel ist, die Reform „aufkommensneutral“ auszugestalten. Das bedeutet: Die Steuerzahler sollen nicht deutlich mehr oder weniger belastet werden, sondern gleichmäßig.“

"Grundsteuer ist nicht existenzbedrohend!

Von explosionsartigen Grundsteuererhöhungen oder existenzbedrohenden Szenarien für Gladbecker Grundstücks- und Immobilienbesitzer könne deshalb nicht die Rede sein: „Nicht nur vor dem Hintergrund des vergleichsweise niedrigen Pro-Kopf-Aufkommens, ist eine existenzbedrohende Wirkung der Grundsteuer abwegig“, erklärt Bunte, „sondern auch angesichts des verfassungsrechtlich abgesicherten, steuerlichen Erdrosselungsverbotes.“

Welche Auswirkungen eine Grundsteuerreform auf die Hebesätze haben würde, kann zurzeit nicht gesagt werden. Für die Stadt Gladbeck steht jedoch fest: „Wir werden die Bürgerinnen und Bürger dadurch nicht auf kaltem Wege zusätzlich belasten!“ versichert Bürgermeister Ulrich Roland. „Man sollte die Bürgerinnen und Bürger daher nicht gezielt verunsichern.“

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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