Ein Votum für die Mülltonne?

Verwirrung um die rechtliche Verbindlichkeit des Ratsbürgerentscheids: Muss das Land Nordrhein-Westfalen - trotz der Ablehnung durch die Gladbecker Bürger -  nun doch die Ausbaupläne für die A 52 zwischen Essen-Nord und Gelsenkirchen weiter betreiben und am Ende auch realisieren?
  • Verwirrung um die rechtliche Verbindlichkeit des Ratsbürgerentscheids: Muss das Land Nordrhein-Westfalen - trotz der Ablehnung durch die Gladbecker Bürger - nun doch die Ausbaupläne für die A 52 zwischen Essen-Nord und Gelsenkirchen weiter betreiben und am Ende auch realisieren?
  • hochgeladen von Uwe Rath

Gladbeck. Der sonntäglichen Jubel der Gegner der A 52-Ausbaupläne ist noch gar nicht so richtig verhallt, da ist diese Freude bereits jetzt auf dem besten Weg sich in Katzenjammer zu verwandeln: Wie der STADTSPIEGEL auf Anfrage bei Wolfgang Wedekind (Referent der Arbeitskreise "Bauen, Wohnen und Verkehr" sowie "Sport" der ehemaligen SPD-Landtagsfraktion NRW) erfuhr, kann das Land NRW die Ausbaupläne betreffs der B 224 zur Autobahn A 52 aus rechtlichen Gründen gar nicht stoppen.

Dabei war es vielleicht gerade das „Aus“ für den A 52-Lückenschluss zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und Gelsenkirchen, das auch so manchen Gladbecker beim „Ratsbürgerentscheid“ dazu bewegte, sein Kreuz im „NEIN“-Kästchen zu machen. Denn eben dieses „Aus“ hatte der Parlamentarische Staatssekretär Horst Becker (Bündnis 90/Die Grünen) zu Zeiten der rot-grünen Landesregierung angekündigt, wie auch im Vorfeld des Ratsbürgerentscheids immer wieder zu hören war. Eine rot-grüne Landesregierung, die nach Auflösung des Düsseldorfer Landtages aber faktisch nicht mehr an der Macht ist. Damit hat Horst Becker seinen Landtagssitz verloren, ist derzeit natürlich auch nicht mehr Parlamentarischer Staatssekretär, womit das von ihm verkündete „Aus“ vor dem „Aus“ steht.

Fakt ist vielmehr, dass es ein „Fernstraßen-Ausbaugesetz“ der Bundesregierung gibt. Und dieses Gesetz ist auch für Nordrhein-Westfalen absolut verbindlich. Und eben diesem Gesetz ist die Anlage „Bundesstraßen-Bedarfsplan“ beigefügt. Ein Bedarfsplan, der den Lückenschluss der Autobahn A 52 zwischen Essen-Nord über Bottrop und Gladbeck bis nach Gelsenkirchen zwingend vorschreibt. Demnach ist das Land Nordrhein-Westfalen durch „Straßen.NRW“ verpflichtet, die Ausbauplanungen voranzutreiben.

„Der Ratsbürgerentscheid in Gladbeck hat an der rechtlichen Verbindlichkeit des Fernstraßen-Ausbaugesetzes für die nordrhein-westfälische Landesregierung nichts geändert,“ so Wedekind auf Anfrage des STADTSPIEGEL. „Bei uns in Gladbeck wurde lediglich über die städtische Zusatzinvestition für den gewünschten Tunnelbau in Höhe von 2 Millionen Euro abgestimmt. Eine Abstimmung über den, von der Bundesregierung per Gesetz vorgeschriebenen, Ausbau der B 224 zur Autobahn A 52 ist bei einem Ratsbürgerentscheid gar nicht möglich.“

In der Praxis, so Wedekind, bedeute dies, dass die Planungen für den Ausbau der B 224 zur A 52 zwischen Essen-Nord und Gelsenkirchen weitergehen müssten. Es werde aber wohl noch Gespräche zwischen Vertretern der Stadt Gladbeck und den Verkehrsplanern des Landes geben, vermutet Wedekind. Der Gladbecker SPD-Ratsherr weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei seinen Äußerungen ausschließlich um eine ganz persönliche rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handele, er dies also nicht in seiner Funktion als Referent der Arbeitskreise "Bauen, Wohnen und Verkehr" sowie "Sport" der ehemaligen SPD-Landtagsfraktion NRW" tue. Aber deutlich erkennbar ist natürlich auch schon jetzt Druck, der aus anderen B 224-Anliegerstädten in Gladbecks Nachbarschaft ausgeübt werde.

Sollte also der ganze „Ratsbürgerentscheid“ vom 25. März etwa ein „Votum für die Mülltonne“ sein? Kommt nun die A 52 dennoch? Nur eben ohne Tunnel innerhalb des Gladbecker Stadtgebietes?!

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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