Gemeindeordnung NRW zum Ratsbürgerentscheid

In den letzten Tagen wurde von der SPD durch Herrn Wedekind die Gemeindeordnung NRW immer wieder falsch dargestellt, um die Gegner der A 52 zu Diskreditieren.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht ein wenig in dieser Gemeindeordnung zu stöbern, und bin auf eine Stelle gestoßen die mir doch zu denken gibt.

Da steht unter anderem

Der Rat soll das ihm übertragene Mandat nur dann an die Bürgerschaft zurück geben können (Referendum), wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder ( der Bürgermeister zählt mit und stimmt mit ab) für einen Ratsbürgerentscheid stimmen.

Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Gemeinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger erwartet werden kann , dass diese - ganz gleich wie sie ausgeht - zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird.

Nach einem solchen Ratsbeschluss gelten für den Ratsbürgerentscheid die gleichen Regeln, wie für einen von den Bürgern beantragten Bürgerentscheid.

Wenn ich diese Ausführung lese, kommen mir so meine Bedenken ob es überhaupt rechtens war den Ratsbürgerentscheid auf den Weg zu bringen.

Der Rat war nicht zerstritten und war mit Absoluter Mehrheit für den Ausbau, in der Bürgerschaft war auch keine Unruhe zu verspüren, so ist meiner Meinung nach ein Ratsbürgerentscheid auf den Weg gebracht worden, ohne das ein Grund dazu bestand :-((

Anders wurde die Situation nach der Durchführung des Ratsbürgerentscheid, weil die Politik in Gladbeck zu keinem Zeitpunkt die Entscheidung des von Ihnen, in meinen Augen, zu unrecht durchgeführtem Ratsbürgerentscheid akzeptierte.

An der momentanen Situation in Gladbeck trägt nur der Stadtrat, weil er keine Eier in der Hose hatte, und eine Entscheidung, die er selbst treffen musste, zu unrecht an die Bürger weitergegeben hat, die alleinige Schuld.

Autor:

Robert Giebler aus Gladbeck

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