Gerdes(MdB): „Wichtiger Schritt, um Lohndumping in Betrieben zu verhindern“

Michael Gerdes (MdB)

Der Deutsche Bundestag hat am 21.10.2016 den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Das Gesetz wird am 1. April 2017 in Kraft treten. „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben zu verhindern“, so der Bundestagsabgeordnete für Gladbeck, Bottrop und Dorsten, Michael Gerdes.

Hier sein Fazit: "Die wichtigste Neuerung ist die Einführung des Prinzips Equal Pay. Das heißt, dass Stammbelegschaft und Leiharbeiter künftig nach neuen Monaten gleich bezahlt werden müssen. Ein weiterer Baustein ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer ist nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen. Außerdem können Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Auch die Informationsrechte von Betriebsräten werden gestärkt und erstmals Sanktionen für Rechtsmissbrauch eingeführt. Leider sind weitere Verbesserungen im Sinne der Arbeitnehmer mit CDU/CSU nicht umsetzbar. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich aber für weitere Verbesserungen einsetzen. Ich halte mehr Tarifbindung und echte Mitbestimmung als Ziel aufrecht. Es bleiben immer noch Fragen zu Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und sozialer Absicherung unbeantwortet. Auch wenn wir als SPD nicht alles durchsetzen konnten, ist das Gesetz zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.“

Autor:

Andreas Dunkel aus Gladbeck

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