IGBCE fordert Mitbestimmung bei der Leiharbeit

Foto: guedo/pixelio.de

Die IG BCE will das Betriebsverfassungsgesetz modernisieren. Ihre wichtigste Forderung ist dabei, eine zwingende Mitbestimmung von Betriebsräten bei Leiharbeit und anderen Formen der Fremdbeschäftigung einzuführen.

„Der Trend, verstärkt Leiharbeiter in den Unternehmen einzusetzen, ist ungebrochen“, begründet IG-BCE-Vorsitzender Michael Vassiliadis den Vorstoß der IG BCE. Ursprünglich sei Leiharbeit eng begrenzt auf den Einsatz bei Auftragsspitzen oder unvorhersehbaren Personalausfällen gewesen. „Unterdessen wird Leiharbeit zunehmend als Geschäftsmodell zur Kosteneinsparung eingesetzt“, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende.

Zwar hat die IG BCE mit ihrem Tarifvertrag für Leiharbeiter eine schrittweise Annäherung der Entgelte von Leiharbeitskräften an die der Stammbelegschaften sichergestellt. Aber das allein reicht nicht, den Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt beizukommen.

Und auch die Betriebsräte können wenig ausrichten. Immer mehr Beschäftigte verdienen nicht nur deutlich weniger als ihre Kollegen mit festem Arbeitsvertrag, sie sind meist auch nicht oder nur ungenügend von Betriebsräten vertreten.
Aus Sicht der IG BCE ist der Gesetzgeber gefordert, die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt wiederherzustellen und den Boom schlechter Arbeit – Leiharbeit, Werkverträge oder Minijobs – zu stoppen. Doch weder die Bundesregierung insgesamt noch die Arbeitsministerin haben bislang Bereitschaft gezeigt, initiativ zu werden.

„Das Gegenteil ist der Fall“, kritisiert Vassiliadis. „Das komplett falsche Signal“ sei etwa die Erhöhung der Verdienstgrenze von Minijobs. „Das werden wir im Wahlkampf nicht unkommentiert lassen.“

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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