Mindestlohn bringt Plus an Kaufkraft

Neuer Preis für Arbeit: 8,50 Euro pro Stunde. Das ist der gesetzliche Mindestlohn, der ab Januar gilt. | Foto: NGG
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Mehr als 59.100 Menschen im Kreis Recklinghausen werden ab Januar 2015 deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben. So viele Beschäftigte werden dann nämlich erstmals vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren.

Bislang verdienen sie weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Ruhrgebiet beruft sich dabei auf eine Untersuchung zum Mindestlohn vom Pestel-Institut in Hannover. Demnach wird die Einführung des Mindestlohns einen enormen Effekt für die heimische Wirtschaft haben: Die Wissenschaftler gehen allein im Kreis Recklinghausen von einer zusätzlichen Kaufkraft von 106,1 Millionen Euro durch den Mindestlohn aus; auch auf Gladbeck entfällt dabei eine erhebliche Summe.

Mehr von 1.790 Euro pro Jahr

„Im Schnitt wird jeder im Kreis Recklinghausen, der bislang einen Niedriglohn von unter 8,50 Euro bekommen hat, im kommenden Jahr rund 1.790 Euro mehr Geld zur Verfügung haben – allein durch den Mindestlohn“, sagt Yvonne Sachtje. Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet macht deutlich, dass dieser zusätzliche Verdienst nahezu eins zu eins in den Konsum fließen werde: „Die wenigsten werden ihr Lohn-Plus auf die hohe Kante legen. Die meisten werden sich davon endlich einmal etwas gönnen – Sachen, die sie sich als Niedriglöhner vorher nicht oder nur schwer erlauben konnten: neue Kleidung, Kosmetik, Kino und auch einmal ein Essen in der Gaststätte“, so Yvonne Sachtje. Die Einführung des Mindestlohnes bedeute für die Menschen einen „enormen Gewinn an Lebensqualität“. Dahinter stecke aber auch ein harter politischer Kampf.

"Es wird schwarze Schafe geben"

Wichtig sei nun, dass alle Arbeitgeber im Kreis Recklinghausen den Mindestlohn ab Januar auch tatsächlich zahlten. „Es wird schwarze Schafe geben – ganz sicher: Chefs, die keine 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Oder Unternehmer, die die Arbeitszeit so knapp bemessen, dass Überstunden anfallen, die dann zum Null-Tarif geleistet werden müssen“, sagt Yvonne Sachtje. Diese Arbeitgeber machten sich allerdings strafbar. „Die Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn ist kein Kavaliersdelikt“, so die NGG-Geschäftsführerin. Die Gewerkschaft fordert deshalb „Mindestlohn-Sonderkontrollen“ im Kreis Recklinghausen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.

Für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen „Online-Lotsen“ mit Informationen rund um den Mindestlohn: www.mindestlohn.de. Darüber hinaus hat auch das Bundesarbeitsministerium eine „Mindestlohn-Hotline“ geschaltet: 030/60280028 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Minijobber ab Januar nur noch rund 52 Stunden pro Monat – und damit 13 Stunden pro Woche – arbeiten muss, wenn er einen Stundenlohn von 8,50 Euro bekommt.

Autor:

Jens Steinmann aus Herne

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