Mit 16 wählen gehen: Alt genug, oder nicht?

Foto: Thomas Siepmann/pixelio.de
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Auch der Gladbecker SPD-Landtagsabgeordnete Michael Hübner spricht sich dafür aus, die Altersgrenze bei den Landtagswahlen auf 16 Jahre herabzusetzen.

In der Regel, so die Begründung von Hübner, würden 16 Jahre alte Jugendliche über „...den notwendigen Reifegrad“ verfügen, um eine Wahlentscheidung treffen zu können.

Ist schon eine interessante Ausführung in Sachen „Altersgrenze“: Das Rauchen in der Öffentlichkeit wird Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, ebenso der Konsum von hochprozentigen alkoholischen Getränken. Das ist gut so! Und bei einer Straftat können Täter bis zum 21. Lebensjahr auf eine Verurteilung nach dem „Jugendstrafrecht“ hoffen. Darüber lässt sich streiten!

Mit 16 wählen gehen dürfen, darüber hinaus aber bevormundet werden und bei Straffälligkeit sozusagen „Welpenschutz“ genießen? Wie passt denn so was zusammen?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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