Muezzinruf

Sehr geehrte Leser,

EINE FRAGE - EINE ANTWORT

Wenn der Muezzinruf zur freien Religionsausübung (laut Grundgesetz) gehört,
warum wird dann dieses "Recht" nicht von allen moslemischen Gemeinden in
Deutschland (z,B. Köln,Duisburg usw.) ausgeübt ? Von Europa (ebenfalls freie
Religionsausügung) mal ganz abgesehen.

Mit freudlichem Nachdenken Bodo Alexander

Autor:

Bodo Alexander aus Gladbeck

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