Nur ein paar Zentimeter!

Auch Gladbecker Pkw-Besitzer dürfen sich freuen: Der Gesetzgeber hat angekündigt, dass künftig Pkw-Parkplätze in neu errichteten Parkhäusern 15 Zentimeter breiter sein müssen, also von aktuell 2,30 auf 2,45 Meter "zulegen".

Klingt erst einmal recht vernünftig, denn in den vergangenen Jahren sind Pkw mächtig gewachsen. Und die bisher geltende Verordnung hat immerhin schon mehr als 40 Jahre "auf dem Buckel".

Für Gladbeck selbst sind aber zunächst keine Auswirkungen zu erwarten. Denn für die bereits in Betrieb befindlichen Parkhäuser und Tiefgaragen gilt ein "Bestandschutz". Zudem gilt die neue Verordnung ausschließlich für Parkhäuser, nicht aber für Open-Air-Parkplätze mit ihren oftmals schmalen Parkboxen.

Spannend wird es lediglich mit Blick auf den Neubau, der auf dem Gelände des alten HERTIE-Hauses zwischen Hoch- und Lambertistraße entstehen soll. Ersten Plänen nach soll hier ja auf dem Dach des angekündigten Supermarktes ein Parkdeck entstehen. Ist so ein Parkdeck dann einem Parkhaus gleichzusetzen? Oder gilt ein Parkdeck als Open-Air-Parkplatz?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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