Warum eine solche Zweiteilung?

Bei der Gladbecker Feuerwehr leisten rund 220 Wehrleute ihren Dienst. Neben 80 hauptamtlichen Kräften sind es 140 Ehrenamtler, die im Ernstfall zu den Einsatzorten eilen, um bei Bränden, Verkehrsunfällen oder auch Unwetterschäden zu helfen.

Damit begeben sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ebenso wie ihre hauptamtlichen Kollegen nicht selten in Gefahr. Also auch in Gefahr, während des Einsatzes angepöbelt oder sogar angegriffen zu werden. Zum Glück hat der Gesetzgeber dieses Risiko endlich erkannt, droht bei Übergriffen auf Einsatzkräfte mit drastischen Strafen. Und die Geschädigten können den Täter natürlich auch auf Schmerzensgeld verklagen.

Begrüßenswert ist daher die Entscheidung des Düsseldorfer Landtages aus der vergangenen Woche. Demnach springt das Land Nordrhein-Westfalen ab sofort ein, wenn der Täter zwar zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt wurde, am Ende aber zahlungsunfähig ist oder für schuldunfähig erklärt wird.

Diese Regelung gilt allerdings nur für Beamte in Nordrhein-Westfalen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren profitieren hiervon nicht. Warum aber eine solche Zweiteilung?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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