Auch zu Halloween ist nicht alles erlaubt

Am Freitagabend, 31. Oktober, ziehen auch in Gladbeck wieder Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und erbitten mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ Süßigkeiten. Damit Halloween aber für alle ein fröhliches Fest bleibt, bittet die Stadtverwaltung Gladbeck, einige „Spielregeln“ zu beachten.

„Kinder und Jugendliche sollten es mit den Scherzen nicht übertreiben. Rohe Eier oder sonstigen Unrat an Häuser zu werfen, ist eine mutwillige Sachbeschädigung, die sogar strafrechtlich verfolgt werden kann“, warnt Gregor Wirgs, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung.

"Spaß" kann teuer werden

Da der Neuanstrich einer durch Eier beschädigten Hauswand mehrere tausend Euro kosten kann, kann ein solcher „Spaß“ schnell sehr teuer werden. Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten von Kindern sind in diesem Fall schadenersatzpflichtig.

Die Stadtverwaltung appelliert deshalb vor allem an die Eltern, sich für das Verhalten ihrer Kinder zu interessieren und Sachbeschädigungen zu unterbinden. Gregor Wirgs: „Auf diese Weise kann Halloween für alle ein schöner Brauch bleiben.“

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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