Zum Schutz der Umwelt: Handel muss Elektroschrott ab dem 24. Juli zurücknehmen

Die neue gesetzliche Regelung soll dem Schutz der Umwelt dienen: Ab dem 24. Juli muss der Handel Elektroschrott zurücknehmen. | Foto: Lokalkompass Schwerte/GWA
  • Die neue gesetzliche Regelung soll dem Schutz der Umwelt dienen: Ab dem 24. Juli muss der Handel Elektroschrott zurücknehmen.
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Gladbeck. Kaputter Fön, defekter Toaster, aussortierter Computer – vielfach gammeln ausgemusterte Geräte im Keller vor sich hin oder landen unnütz in der Mülltonne. Um eine sachgerechte Entsorgung der Haushalts- und Hightech-Utensilien und die Verwertung von darin verwendeten Rohstoffen stärker anzukurbeln, gibt es für Verbraucher neben den kommunalen Sammelstellen eine weitere Anlaufinstanz, wo Endverbraucher ausgediente Geräte loswerden können.

Denn ab dem 24. Juli 2016 müssen auch Einzel- und sogar Online-Händler, die über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, elektrische und elektronische Oldies zurücknehmen. „Durch die neue Rücknahmepflicht haben nun Verbraucher mehr Möglichkeiten, ihre Altgeräte abzugeben, damit verwertbare Teile daraus recycelt werden und der restliche Schrott richtig entsorgt werden kann“, erklärt die "Verbraucherzentrale NRW".
Folgende Verbraucherzentrale-Infos sorgen für eine geordnete Rückgabe von Smartphone, Kühlschrank und Co.:

• Rücknahme von Kleingeräten ist ein Muss: Kleine Elektro-Altgeräte, deren Gehäuse nicht länger als 25 Zentimeter ist, müssen Händler kostenlos und ohne Kassenbon zurücknehmen. Eine Rücknahmepflicht besteht auch dann, wenn man nur ein altes Elektrogerät zurückgeben möchte, ohne ein neues zu kaufen. Für die Rückgabe von kaputten schadstoffhaltigen Energiesparlampen und LEDs stehen bei stationären Händlern schon länger separate Rücknahmeboxen bereit.

• Bei größeren Geräten gilt das Tauschprinzip: Größere Elektrogeräte vom Flachbildschirm über Mikrowelle bis hin zur Waschmaschine müssen vom Fachhändler, Kaufhaus oder Baumarkt ebenfalls zurückgenommen werden und zwar dann, wenn im Gegenzug ein gleichartiges Gerät gekauft wird. Dieser Tausch-Service ist für Kunden kostenlos, auch wenn das neue Gerät vom Händler nach Hause geliefert wird und er das alte Schätzchen mitnehmen soll. Kunden, die den Bring- und Abhol-Service nutzen möchten, sollten darauf achten, dass der Austausch von Alt gegen Neu mit dem Händler beim Abschluss des Kaufvertrages fest vereinbart ist.

• Zusatzaufwand bei der Online-Rückgabe: Auch Internet-Händler müssen Altwaren – vom kleinen Handy bis zur großen Waschmaschine – zurücknehmen, falls der Online-Anbieter Lagerkapazitäten von mehr als 400 Quadratmetern hat. Kunden müssen allerdings bei der Internetbestellung eines größeren Gerätes den Rücknahmewunsch des Altgerätes bei Anlieferung kundtun – etwa über ein Online-Formular. Internet-Händler sind verpflichtet, Kunden geeignete Rückgabemöglichkeiten in der Umgebung zu nennen oder Geräte direkt zurückzunehmen. Zu diesem Zweck ist der Auslieferung des neuen Geräts ein Rücksende-Etikett für die ausrangierte Gerätschaft beigefügt. Kunden haben unter Umständen dann allerdings den Aufwand, die Oldies zu verpacken und zur genannten Paket-Annahmestelle zu bringen.

• Recycling- und Wertstoffhöfe sammeln weiterhin: Die kommunalen Sammelstellen bleiben unabhängig von der neuen gesetzlichen Regelung weiterhin eine gute Adresse, um sämtliche ausrangierten Altgeräte entgegenzunehmen. In einigen Kommunen funktioniert die Sammlung von ausgedienten Kleingeräten über die Wertstofftonne oder Container. Fürs Einsammeln von größeren Geräten erhebt der "Zentrale Betriebshof Gladbeck" (ZBG) - im Gegensatz zu vielen Städten in der Nachbarschaft - bekanntlich keine Gebühren.

• Geräte-Zuwachs beim Elektroschrott: Geben Pedelecs mit einer Motorenunterstützung von bis zu 25 Stundenkilometern, Photovoltaik-Module und Nachtspeicheröfen ihren dienstbaren Geist auf, zählen sie ab 24. Juli ebenfalls zum alten Elektro-Eisen und müssen über den Handel oder bei einem Recyclinghof entsorgt werden. Vorsicht bei Nachtspeicheröfen: Enthalten alte Heizkörper Asbest, müssen die Öfen fachmännisch abgebaut und verpackt werden. Die öffentlichen Sammelstellen nehmen die Heizungen mit den giftigen Fasern kostenlos entgegen.

• Batterien und Akkus separat entsorgen: Hat ein batterie- oder akkubetriebenes Gerät ausgedient, muss es vor der Entsorgung von den Energiespeichern getrennt werden. Batterien und Akkus werden getrennt gesammelt. Altbatterien nimmt jeder Händler zurück, der auch Batterien verkauft. Achtung: Ausgediente Druckerpatronen, Glüh- und Halogenlampen oder mechanisches Spielzeug zählen nicht zum Elektroschrott. Sie gehören in die Restmülltonne.

Informationen zur Rückgabe von Elektrogeräten und ihrer passenden Entsorgung erhalten Ratsuchende bei den örtlichen Umweltberatungen der Verbraucherzentrale NRW oder unter www.verbraucherzentrale.nrw/elektroschrott.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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