Mit Arzneimitteln ist im Straßenverkehr nicht zu spaßen

„Mit Arzneimitteln ist im Straßenverkehr nicht zu spaßen., warnt Apothekerin Dorothee Pradel, Sprecherin der Apothekerschaft im Kreis Recklinghausen vor den Risiken.
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  • hochgeladen von Annette Robenek

„Wer als Autofahrer kurzzeitig oder dauerhaft Arzneimittel einnimmt, muss über die Nebenwirkungen Bescheid wissen“, sagt Apothekerin Dorothee Pradel, Sprecherin der Apothekerschaft im Kreis Recklinghausen (Stadt Gladbeck). „Denn mit Arzneimitteln ist im Straßenverkehr nicht zu spaßen.“

Erst fragen, dann fahren

Und wer sich nicht sicher ist, sollte dem Motto „Erst fragen, dann fahren“ folgen und sich in seiner Apotheke vor Ort über gefährliche Fallstricke aufklären lassen.
Denn: „Man muss um Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen seiner Arzneimittel wissen, bevor man sich hinters Steuer setzt.“

Dabei ist es ein Trugschluss, dass nur verschreibungspflichtige Medikamente negative Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben können.

Risiken und Nebenwirkungen

Nebenwirkungen sind auch bei rezeptfreien Medikamenten möglich. Müdigkeit, Schwindel, Benommenheit, Unwohlsein, Sehstörungen, Reaktionsträgheit oder Unruhe können auftreten und somit das Fahrvermögen einschränken.

„Problematisch sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Beruhigungs- und Schlafmittel, Arzneimittel gegen Erkältungen, Aufputschmittel oder Augentropfen“, weiß Pradel. „Ob man nach Einnahme bestimmter Medikamente noch fahrtüchtig ist, muss im Einzelfall entschieden werden, „deshalb sollte man sich ausführlich in seiner Apotheke vor Ort beraten lassen.

Hier werden Patienten über Risiken und Nebenwirkungen, mögliche Wechselwirkungen und über die Auswirkung ihres Medikaments auf die Fahrtüchtigkeit informiert.“

Nicht allgemein verteufeln

„Es geht übrigens nicht darum, Arzneimittel im Straßenverkehr allgemein zu verteufeln“, stellt Apothekerin Pradel klar, „schließlich erlangen viele Patienten wie Diabetiker, Bluthochdruck- oder Schmerzpatienten erst durch die konsequente Einnahme von Medikamenten ihre Fahrtüchtigkeit wieder zurück.“ Ein Gesetz, dass das Fahren unter Einfluss von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt, gibt es nicht.

Nach § 2 der Fahrerlaubnisverordnung sind Fahrer jedoch verpflichtet, vor Antritt jeder Fahrt kritisch zu prüfen, ob Sie den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sind.

Beispiele von Medikamentengruppen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können: -Beruhigungs-/Schlafmittel, Schmerzmittel, Medikamente gegen Husten/Erkältung, Medikamente gegen Depressionen (Antidepressiva), gegen Psychosen (Neuroleptika), gegen Migräne, Aufputschmittel (Stimulantien), Blutdruck senkende Medikamente, Medikamente gegen Allergien und gegen Diabetes,- Augentropfen/Augensalben sowie Medikamente gegen Epilepsie (Antiepileptika).

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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