BGH-Urteil : Der eine liebt Schatten der andere ....

öffentlicher Schatten !
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passend zur aktuellen Sonnenzeit

Thema: Bäume weg , wenn's Wenigen nicht passt ? ! ?

Unter-Thema, Baumschutz-Satzung ;

Der eine liebt es sich in den Schatten der Bäume bei 30°C und mehr
legen und geniessen zu können .

Ein andere hat da seine Probleme mit .

Hier ein ganz aktuelles Urteil des BGH.

Verhandlung am Bundesgerichtshof: Klage wegen zu viel Schatten scheitert

· Hausbesitzer klagen gegen Stadt Bielefeld

· Bäume aus angrenzendem Park sollten gefällt werden,
weil sie Schatten auf Garten werfen

· Bundesgerichtshof weist die Forderung zurück

Ein Ehepaar aus Bielefeld ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag (10.07.2015) mit einer Klage gegen die Stadt gescheitert. Die Kläger wollen erreichen, dass zwei etwa 25 Meter hohe Eschen in der Nähe ihres Grundstücks gefällt werden.

Der Grund:
Die Bäume würden ihren Garten vollständig verschatten. Sowohl am Bielefelder Landgericht als auch vor dem Oberlandesgericht in Hamm waren die Hausbesitzer mit ihrer Klage erfolglos gewesen.
Auch vor dem BGH gab es nun eine Niederlage.

Das Gericht stellte fest,
nach ständiger Rechtsprechung müssten sogenannte negative Emissionen - etwa wenn Bäume oder Bauten Licht und Luft abhalten - geduldet werden, solange sie nicht unerträglich sind.

Seit 1990 wohnen die Kläger auf dem Grundstück,
das seit 1994 ihr Eigentum ist.
Neben einem nach Süden ausgerichteten Reihenhausbungalow gehört auch ein zehn mal zehn Meter großer Garten dazu.
Der grenzt an eine öffentliche Grünanlage.

Etwa zehn Meter entfernt stehen die beiden Eschen, um die es in dem Rechtsstreit geht.
Die Hausbesitzer beschweren sich darüber, dass sie den Garten weder zur Erholung noch zur Pflege ihrer Bonsai-Kulturen nutzen können.

Das Wachstum der Bäume sei beim Erwerb des Hauses nicht vorhersehbar gewesen, wird argumentiert.

Keine unerträgliche Beschränkung der Eigentumsbefugnisse

In zweiter Instanz hatte das Oberlandesgericht Hamm im September 2014 die Klage zurückgewiesen. Auch damals argumentierten die Richter, dass der Schattenwurf eine negative Einwirkung sei, die der Eigentümer grundsätzlich hinnehmen müsse. Die Kläger würden nicht in schwerem oder unerträglichem Maße in ihren Eigentumsbefugnissen beschränkt.

Zwar werde die Gartenfläche von Anfang August bis Mitte Mai vollständig verschattet.

Es müsse aber berücksichtigt werden, dass die Bäume ab Mitte/Ende November nicht mehr belaubt seien, sodass Sonnenlicht durchdringe.

Und zwischen Mitte Mai und Anfang August werde wegen des höheren Stands der Sonne ohnehin nur ein Teil des Gartens verschattet.

Ich meine:
"dass Bäume wachsen und Groß werden können liegt in der Sache der Natur"
und
dürfte bekannt sein ? !

http://www1.wdr.de/studio/bielefeld/themadestages/bgh-baeume-schatten-100.html

sowie in/aus versch. Presse-Berichten zu erlesen !

Autor:

Wolfgang Kill aus Gladbeck

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