DRK Gladbeck; Minderjährige Flüchtlinge nicht einfach „durchreichen"

Immer mehr Suchanfragen

DRK: Minderjährige Flüchtlinge nicht einfach „durchreichen“

Beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes gehen immer mehr
Suchanfragen ein, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreffen.
Allein aus den ersten sechs Monaten dieses Jahres liegen schon 696
Anfragen vor von Familien, die ihre Kinder suchen oder von Kindern und
Jugendlichen, die auf der Flucht von ihren Angehörigen getrennt
wurden. „Das sind fast doppelt so viele wie im vergleichbaren Zeitraum
des Vorjahres. Diese Entwicklung zeigt, dass die Betreuung
unbegleiteter Kinder und Jugendlicher für die kommenden Jahre auf
mehr Schultern verteilt werden muss“, sagt DRK-Vizepräsidentin Donata
Freifrau Schenck zu Schweinsberg. „Deshalb begrüßt das DRK den vom
Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Betreuung
dieser Minderjährigen, der jedoch unbedingt nachgebessert werden
muss“, sagt Frau von Schenck.
Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf, der am (morgigen) Mittwoch im Kabinett beschlossen
werden soll, sieht vor, dass die Betroffenen nach ihrem Eintreffen innerhalb
von sieben Werktagen an die rund 600 Jugendämter bundesweit
weitergeleitet werden. „Hinter den Kindern und Jugendlichen liegen oft
schreckliche Erlebnisse. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind traumatisiert.
Deshalb lässt sich so schnell nicht beurteilen, welche Betreuung erforderlich
und möglich ist. Dafür werden erfahrene Betreuer und Dolmetscher gebraucht
Diese gibt es einfach nicht in jeder Kleinstadt. Viele Jugendämter wären damit
überfordert“, sagt die DRK-Vize-Präsidentin. Deshalb sollten auf Länderebene
Kompetenzzentren aufgebaut und dabei bereits bestehende und bewährte
Einrichtungen einbezogen werden.
minderjährige Flüchtlinge
Die Zahl der minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Angehörige nach
Deutschland kommen, ist in den vergangenen Jahren angewachsen. Nach
amtlichen Angaben lag sie 2013 bei etwa 6.500. Für das vergangene Jahr
wurde ihre Zahl vom Bundesfamilienministerium auf rund 7.500 geschätzt.
Bisher wurden die Kinder und Jugendlichen hauptsächlich von spezialisierten
Einrichtungen an Knotenpunkten der Fluchtwege, wie zum Beispiel Hamburg,
Frankfurt oder München, in Empfang genommen. Da diese Einrichtungen der
dortigen Jugendämter dem gegenwärtigen Anstieg auf die Dauer nicht
bewältigen können, sieht der vorgelegte Gesetzentwurf vor, sie nach ihrem
Eintreffen nach vereinbarten Quoten bundesweit an die Kommunen
weiterzuleiten. „Bevor diese jungen Flüchtlinge weitergeschickt werden, muss
ihre Perspektive geklärt werden. Statt sie eilig an alle Kommunen zur
verteilen, ist der Aufbau von einigen zusätzlichen Kompetenzzentren auf
Länderebene der bessere Weg“, sagt Frau von Schenck.

Autor:

Wilhelm Walter aus Gladbeck

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