DRK Gladbeck; Schenke Leben, spende Blut

13. September 2016
16:00 Uhr
Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule , 45966 Gladbeck

Schenke Leben, spende Blut.
– vier Worte, die sagen, was zählt, worauf es wirklich ankommt.

Denn pro Tag werden in Deutschland 15.000 Blutspenden zur Behandlung der Patientinnen und Patienten in deutschen Kliniken benötigt.

Checkliste für die Blutspende

Voraussetzungen zur Blutspende

Grundsätzlich kann jeder gesunde Erwachsene mit einem Mindestgewicht von 50 kg ab 18 Jahren Blut spenden.

Mehrfachspender dürfen generell bis zu einem Alter von 68 Jahren (bis zum 69.Geburtstag) Blut spenden. Zukünftig können sie nach individueller Entscheidung der Ärzte am Blutspendetermin vor Ort bis zu einem Alter von 72 Jahren (bis zum 73.Geburtstag) zur Spende zugelassen werden.

Erstspender können nach individueller Entscheidung der Ärzte am Blutspendetermin vor Ort bis zu einem Alter von 64 Jahren (bis zum 65. Geburtstag) Blut spenden.

Frauen können maximal viermal, Männer höchstens sechsmal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Mindestabstand von acht Wochen (Tag der Blutspende plus 55 Tage) liegen.

Was muss man zur Blutspende mitbringen?

Bei der Blutspende muss man sich zur Identitätssicherung mit einem gültigen amtlichen Personaldokument ausweisen. Erstspender erhalten im Allgemeinen innerhalb von etwa zehn Tagen nach der ersten Spende einen Unfallhilfe- und Blutspenderpass, in dem die Blutgruppe vermerkt ist und den sie bitte künftig ebenso wie die Mehrfachspender zum nächsten Blutspendetermin mitbringen.

Eine Blutspende sollte nicht unter Zeitdruck erfolgen. Nehmen Sie sich bitte für den gesamten Ablauf der Blutspende einschließlich des gereichten Imbisses etwa eine bis anderthalb Stunden Zeit.

Außerdem sollten Spenderinnen und Spender vor der Blutspende etwas gegessen und alkoholfreie Getränke zu sich genommen haben. Insbesondere bei heißer Witterung ist eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme vor der Blutspende wichtig.

Gesundheitszustand

Um Blut zu spenden, muss man in einem guten gesundheitlichen Zustand sein. Bei bestimmten Erkrankungen trifft unser Arzt eine Entscheidung, ob man lediglich befristet für einen bestimmten Zeitraum oder auch dauerhaft nicht zu einer Blutspende eingeladen werden kann. Bei einigen chronischen Erkrankungen kann auch unter Medikamenteneinnahme Blut gespendet werden (z.B. Medikamente zur Einstellung des Bluthochdrucks oder bei einem mit Tabletten gut eingestelltem Diabetes mellitus).

Medikamenteneinnahme

Unser Arzt prüft bei regelmäßiger oder auch bei gelegentlicher Einnahme bestimmter Medikamente, ob eine Blutspende erfolgen kann. Geben Sie deshalb bitte den Namen der Medikamente auf dem Spenderfragebogen an.

Auslandsreisen, Geburt im Ausland/ Aufenthalt im Ausland

Reisen in außereuropäische Länder können zu einer zeitlich unterschiedlich befristeten Rückstellung von einer Blutspende führen. Personen, die in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen sind oder sich mehr als sechs Monate in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, können zu einer Blutspende nur nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zugelassen werden. Wenn man sich zwischen 1980 und 1996 länger als sechs Monate in Großbritannien oder Nordirland aufgehalten hat oder auch seither dort operiert oder selbst eine Blutübertragung bekommen hat, darf nach den derzeitigen Bestimmungen in Deutschland nicht zu einer Blutspende zugelassen werden. Hintergrund ist ein nicht völlig auszuschließendes Risiko für die Übertragung der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit.

Impfungen

Nach Schutzimpfungen sind unterschiedliche Zeitabstände bis zur nächsten Blutspende einzuhalten. Die Rückstellfristen hängen vom verwendeten Impfstoff ab.

Zahnärztliche Behandlung

Eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung ohne jegliche weitere Behandlung stellt keinen Hinderungsgrund für eine Blutspende dar. Nach einer einfachen zahnärztlichen Behandlung (z.B. Füllungen, Zahnsteinentfernungen) ist eine Blutspende am Folgetag wieder möglich. Kleinere operative Eingriffe und Zahnextraktionen erfordern einen einwöchigen Abstand bis zur Blutspende.

Operationen/ Spiegelungen

Nach großen Operationen ist eine Blutspende erst nach einem Mindestabstand von vier Monaten wieder möglich. Nach anderen kleineren Operationen liegt es im Ermessen unseres Arztes. Unter die viermonatige Rückstellfrist fallen auch endoskopische Untersuchungen (z.B. Magen- oder Darmspiegelungen).

Tätowierung, Bodypiercing, Ohrlochstechen

Nach Tätowierungen, Piercings, Ohrlochstechen, Brandings, Permanent Make-up u.a.m. ist eine zeitlich befristete Rückstellung von genau vier Monaten bis zu einer Blutspende erforderlich.

Infektionskrankheiten, Kontakt zu Infektionserkrankten

Infektionskrankheiten (z.B. AIDS, Hepatitis u.a.m.) können u.a. durch Blutpräparate übertragen werden. Deshalb dürfen spendewillige Personen, die selbst von entsprechenden Infektionskrankheiten betroffen sind, nicht zur Blutspende zugelassen werden. Das trifft auch für Angehörige zu, die im gleichen Haushalt leben.

Fragen zu Voraussetzungen für eine Blutspende

Weitere Informationen erhalten Sie unter 0800 / 11 949 11 (kostenlos aus dem dt. Festnetz).

Autor:

Wilhelm Walter aus Gladbeck

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