Kein Fremdverschulden

Das vorläufige Obduktionsergebnis zum Tod des kleinen Jungen in der Weezer Asylunterkunft liegt vor. Die Untersuchung in der Rechtsmedizin Duisburg hat keine Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod des vierjährigen Jungen ergeben. Die
Todesursache ist nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis nicht eindeutig feststellbar. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat weitere gerichtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Die Familie des Kindes wird derzeit durch den Opferschutz der Kreispolizeibehörde Kleve betreut.

Autor:

Christian Schmithuysen aus Goch

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